Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet: Einbeziehung der LandFrauen fehlt / LandFrauen-Präsidentin Brigitte Scherb fordert Übungsleiterpauschale für Ortsvorsitzende
(Berlin) - Das ehrenamtliche Engagement der LandFrauen ist im Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements nicht berücksichtigt, kritisiert die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes Brigitte Scherb anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat.
Die LandFrauen hatten gefordert, dass ihre Ortsvorsitzenden in die sogenannte Übungsleiterpauschale mit einbezogen werden. Herausgekommen ist nur ein kleiner Erfolg, bedauerte Brigitte Scherb. Es wurde ein Freibetrag von maximal 500 Euro für alle in Vereinen ehrenamtlich tätigen Personen eingeführt. In diesem Rahmen können alle, die in Vereinen Verantwortung übernehmen, den ihnen dabei entstehenden Aufwand pauschal, d.h. ohne Vorlage von Einzelnachweisen steuerlich geltend machen.
Die ehrenamtlichen Aktivitäten der LandFrauen sind besonders vielfältig: LandFrauen organisieren und beteiligen sich an Festen und regionalen Aktionen, gewährleisten ein umfangreiches Bildungs- und Qualifizierungsangebot, ermöglichen in Projekten den Wiedereinstieg in den Beruf, engagieren sich im sozialen Bereich, meist mit Kindern und Senioren, sammeln Spenden für wohltätige Zwecke, betreiben Verbraucherbildung von der Landwirtschaft bis zur Hauswirtschaft und Ernährung.
Gerade im ländlichen Raum komme dem ehrenamtlichen Engagement eine besondere Bedeutung zu, betonte die LandFrauen-Präsidentin. Ohne das Ehrenamt habe der ländliche Raum keine Zukunftsperspektive. Dadurch übernimmt er gerade heute auch eine wichtige Vorreiterrolle für die Gesellschaft von morgen, die aktive Bürgergesellschaft. In Zeiten, in denen sich die Folgen des demographischen Wandels immer konkreter bemerkbar machen, sind jene Räume am besten aufgestellt, deren Bürger ihr Schicksal aktiv und mutig selbst in die Hand nehmen. Um so mehr müsse dieses ehrenamtliche Engagement gefördert werden.
Abschließend erneuerte die dlv-Präsidentin noch einmal die weiteren Forderungen ihres Verbandes zum Ehrenamt:
Ehrenamtliches Engagement muss ein Standortfaktor werden: Es ist als Profilelement eines Landkreises zu betrachten.
Aufwandsentschädigungen sind von der Sozialversicherungspflicht freizustellen. Ehrenamtliche brauchen finanzielle Spielraum, um sich z.B. für das Alter privat abzusichern.
Für Aufwandsentschädigungen müssen die Freibeträge weiter angehoben werden.
Ehrenamtliche Arbeit muss in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung einfließen. Nur wenn ehrenamtliche Arbeit ein volkswirtschaftlicher Wert zugewiesen wird, kann ihr gesellschaftlicher Nutzen zutreffend eingeschätzt werden.
Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche müssen durch staatliche Mittel stärker gefördert werden. Veranstaltungen zu Steuer- und Haftungsfragen für Vereine müssen kostenfrei angeboten werden.
Ehrenamtliche und Erwerbstätige sind unterschiedliche Personengruppen, die mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten auszustatten sind. Es ist Aufgabe der Politik, Ehrenamt und Erwerbsarbeit begrifflich und rechtlich klar zu trennen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Lilo Schön, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 284492910, Telefax: (030) 284492919
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