Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
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Gesetzentwurf des Energiewirtschaftsgesetzes: Grundsätzlich sinnvolle Novelle schafft Planungssicherheit

(Berlin) - Anlässlich der heutigen Anhörung zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Deutschen Bundestag, unterstützt der BDEW eine schlanke Umsetzung, die insbesondere beim „Energy Sharing“ nicht zu neuem Bürokratieaufwand und Netzrisiken führen darf. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Die EnWG-Novelle beinhaltet ein breites Bündel an Regelungen mit Auswirkungen auf alle Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft. Sie sind inhaltlich vor allem europarechtlich veranlasst. Die meisten auf nationaler Ebene zusätzlich vorgeschlagenen Inhalte sind sinnvoll und greifen auch Anliegen der Branche auf, schließen bestehende Rechtslücken und beseitigen Unsicherheiten.

Die Novelle darf jedoch nicht zu unnötiger, zusätzlicher Bürokratie führen. Hier wie auch bei künftigen Novellen sollte es vielmehr entsprechend des Koalitionsvertrages Leitgedanke sein, Bürokratielasten nicht nur zu vermeiden, sondern abzubauen.

Ein Bürokratiecheck des Ministeriums zum Referentenentwurf, zu dem die Energiewirtschaft als Branche konkrete Vereinfachungsvorschläge unterbreitet hat, brachte bereits einige gute Ergebnisse. Wir hoffen, dass die Bundesregierung diesen Kurs mit Elan weiterverfolgt und der Deutsche Bundestag tatkräftig dazu beiträgt. Dazu gehört auch, dass sich die Bundesregierung in Brüssel mit voller Kraft für schlankere Regelungen einzusetzen und sich national mit mehr Mut an echte Vereinfachung zu trauen. Die Unternehmen brauchen mehr Zeit, sich auf ihre Kernaufgabe ‚Versorgung‘ zu konzentrieren und gleichzeitig die Transformation hin zur Klimaneutralität effizient zu gestalten.

Aus dem Blickwinkel ‚Bürokratie‘ sticht unter den zahlreichen Änderungen im Gesetzentwurf das Thema ‚Energy Sharing‘ hervor. Die gemeinsame Energienutzung hat ihren berechtigten Platz in unserem Energiesystem und kann zur Akzeptanz der Energiewende beitragen. Doch die Umsetzung muss so erfolgen, dass sie ‚Energy Sharing‘ zulässt, ohne übermäßig auf die knappen Ressourcen in den Unternehmen zurückzugreifen.“

An mindestens zwei Stellen sehen wir daher dringenden Änderungsbedarf:

• ‚Energy Sharing‘ muss dauerhaft auf ein Verteilnetzgebiet beschränkt bleiben. Dafür streitet neben dem Aufwand auch die Physik: ‚Energy Sharing‘ hilft nicht, die Netzauslastung zu verbessern. Im Gegenteil: ‚Energy Sharing‘ über die Grenze eines Bilanzierungsgebietes hinaus möglich zu machen steigert den Transport von Kleinstmengen über Netzebenen und Netzbetreibergrenzen hinweg und kann Netzengpässe verschärfen.

• Wir brauchen eine zentrale, staatlich finanzierte Anlauf- und Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger nach österreichischem Vorbild, die aus dem Klimatransformationsfonds finanziert werden könnte. Wer sich für ‚Energy Sharing‘ interessiert, erhält dort Musterverträge und praxisnahe Hilfestellung für alle Rechts- und Abwicklungsfragen. Entsprechende Strukturen bei jedem Netzbetreiber aufzubauen, würde Aufgabenlast und Systemkosten falsch zuordnen.
Diese und weitere Regelungen entfalten die größte Wirkung, wenn sie gemeinsam mit der Praxis schlank, bürokratiearm und umsetzbar gestaltet werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Katja Sandscheper, Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0

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