Gesetzentwurf zu Slapp-Klagen ist unzureichend
(Berlin) – Als unzureichend kritisiert der Deutsche Journalisten-Verband den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Anti-Slapp- Richtlinie. Das Gesetz soll nur für grenzüberschreitende Streitfälle gelten, was den ursprünglichen Referentenentwurf des BMJV verschlechtert. Die Begründung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig für den Regierungsentwurf: „Das deutsche Zivilprozessrecht ist schon heute gut aufgestellt, um solchen missbräuchlichen Klagen zu begegnen.“ DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster: „Nur wenn grenzüberschreitende und innerstaatliche Slapp-Fälle gleichermaßen geregelt sind, können Betroffene vollumfänglich geschützt werden.“
Der DJV-Vorsitzende sieht den Bundestag in der Verantwortung, den Gesetzentwurf zugunsten der Journalisten zu überarbeiten: „Das Gesetz sollte allen Versuchen, unliebsame Berichterstattung zu verhindern, ein Stoppschild entgegensetzen. Bisher ist es möglich, recherchierende Journalisten mit Klagen und Drohungen zu überziehen. Das muss ein Ende haben.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle, Hendrik Zörner, Pressesprecher(in), Torstr. 49, 10119 Berlin, Telefon: 030 7262792-0
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