Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

Gesetzentwurf zur AIFM-Richtlinienumsetzung sichert Status quo für bewährte Fondsprodukte / Pension-Pooling bald auch in Deutschland möglich

(Frankfurt am Main) - Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie sichert den Status quo für bewährte Fondsprodukte. "Die Pläne zur Regulierung bestehender Produkte werden den Markterfordernissen größtenteils gerecht", sagt Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer. Kritisch sieht der BVI allerdings die Pläne, neue Immobilienfonds künftig nur noch als geschlossene Produkte zuzulassen.


Der Spezialfonds bleibt als reguliertes Produkt erhalten

Wertpapier-Spezialfonds sollen unverändert als regulierte Produkte erhalten bleiben. Deutsche Spezialfonds sind für institutionelle Investoren vor allem im Bereich der Altersvorsorge, wie zum Beispiel Lebensversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Versorgungswerke unverzichtbar zur Diversifizierung und Optimierung der eigenen Kapitalanlage. Institutionelle Investoren wünschen regulatorische Stabilität für ihre Fonds. "In der Praxis hat sich eine hohe Standardisierung herausgebildet. Sie gewährleistet eine effiziente Administration und anbieterübergreifende Vergleichbarkeit", sagt Richter. Nach Angaben des BVI verwalten die Fondsgesellschaften rund 860 Mrd. Euro in Wertpapier-Spezialfonds.


Pension-Pooling bald auch in Deutschland möglich

Auch für die Einführung einer Investment-Kommanditgesellschaft (InvKG) hat sich der BVI seit längerem eingesetzt. "Damit wird der Weg frei für das Pension-Pooling international tätiger Konzerne in Deutschland", so Richter. International aufgestellte Unternehmen benötigten Lösungen, mit denen sie ihre dezentral verwalteten Altersvorsorgevermögen in einem insolvenzgeschützten und für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen transparenten Vehikel bündeln können. Heute müssen solche Konzerne das Vermögen zur Deckung von Pensionszusagen aus unterschiedlichen Ländern auch dort in eigenständigen Vehikeln verwalten oder im Ausland poolen. "Dies ist entweder teuer und ineffizient oder der Standort Deutschland hat nichts davon", sagt Richter. Es herrscht bereits ein intensiver Wettbewerb der Finanzstandorte zum Pension-Pooling. Europäische Nachbarländer wie Belgien, England, Irland, Luxemburg und die Niederlande haben bereits entsprechende aufsichtsrechtliche und steuerliche Vorschriften erlassen.


Offene Immobilienfonds behalten ihren Status quo

Die existierenden offenen Immobilienfonds sollen weiter bestehen bleiben. "Ein Vermögen von insgesamt rund 100 Mrd. Euro in Immobilien-Publikums- und Spezialfonds wird damit in seinem Bestand gesichert", begrüßt Richter das Vorhaben. Kritisch sieht der BVI hingegen die Pläne, neue Immobilienfonds nur noch als geschlossene Produkte zuzulassen. Im Interesse der Anleger sollten die Anbieter auch in Zukunft neue Produktideen als offene Immobilienfonds umsetzen können.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. Pressestelle Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 154090-0, Telefax: (069) 597140-6

(cl)

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