Pressemitteilung | DIE JUNGEN UNTERNEHMER

Gesetzentwurf zur Förderung von Kleinunternehmen wird Ziel verfehlen / Anhörung im Finanzausschuss am Mittwoch

(Berlin) - „Der Gesetzentwurf zur Förderung von Kleinunternehmen wird sein Ziel verfehlen“, fasste Marcus Schneider, Vorsitzender des Bundesverbandes Junger Unternehmer (BJU) seine Einschätzung zusammen. Der BJU lobt in seiner Stellungnahme für die morgige Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages zwar die Absicht der Koalition, durch pauschalierte Besteuerung Bürokratie für Kleinunternehmen und Existenzgründer abzubauen. Die Ausgestaltung gehe aber an den meisten erfolgversprechenden Gründungen vorbei. Fortschritte bringe der Gesetzentwurf im wesentlichen für Selbständige im Nebenerwerb oder für Kleinstgewerbetreibende ohne Mitarbeiter. „Diese Erleichterungen sollte man auch umsetzen, jedoch keine größeren Beschäftigungseffekte davon erwarten“, so Marcus Schneider. Die Voraussetzungen der neuen Vorschrift sind sehr eng gefasst. Die vereinfachte Gewinnermitt­lungsmethode soll bei maximal 17.500 Euro Umsatz im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr ermöglicht werden.

Der BJU hält diese Restriktionen in ihrer Höhe für verfehlt, will man tatsächlich erfolgversprechende Unternehmensgründungen von Bürokratie entlasten. Die Einschränkungen werden zur Folge haben, dass die neue vereinfachte Gewinnermittlung nur für einen äußerst kleinen Personenkreis in Betracht kommt. Weniger als 10 Prozent der Personen- und Einzelunternehmen erzielen einen Jahresumsatz von bis zu 25.000 Euro. Der hieraus erzielte Gewinn dürfte bei den wenigsten der Betroffenen zur Deckung des Lebensunterhalts ausreichen. Entsprechend dürfte es sich auch bei den Nutznießern der neuen Regelung überwiegend um Angestellte in niedrigen bis mittleren Gehaltsstufen handeln, die im Nebenberuf eine selbständige Tätigkeit betreiben.

Laut BJU ist nicht zu erwarten, dass steuerliche Erleichterungen für diese Personengruppe zur Schaffung einer relevanten Zahl von neuen Arbeitsplätzen beitragen wird. Erschwerend kommt nach Meinung der Jungunternehmer hinzu, dass die Umsatzgrenze mit einer weiteren Restriktion verbunden ist. So darf im Vorjahr der Gesamtbetrag der Einkünfte nur 35.000 Euro betragen haben. Beschäftigungsrelevante Unternehmensgründungen, die einen gewissen Kapitaleinsatz erfordern, könnten aber von diesem Personenkreis nur selten erfolgversprechend gestartet werden, da bei dieser Einkommenshöhe nur geringe Rücklagen für das erforderliche Eigen­kapital gebildet werden könnten.

Zusammenfassend erklärte der BJU-Bundesvorsitzende: „Der Mittelstand insgesamt muss von Steuern und Bürokratie entlastet werden. Gerade die mittelgroßen Betriebe haben aller Erfahrung nach das größte Beschäftigungspotenzial. Eine durchgreifende Entlastung von steuerlicher Bürokratie ist nach Auffassung der jungen Unternehmer nicht durch punktuelle Eingriffe bei Gewinnermittlungsvorschriften zu erreichen, sondern wirksam nur durch eine systematische Reform für alle Steuerpflichtigen.

Ansatzpunkte wäre neben einer Entrümpelung von Ausnahmetatbeständen vor allem der Verzicht auf unentgeltliche Verwaltungsdienstleistungen, die die Unternehmen für den Staat erbringen. Das betrifft klassische Dienstleistungen wie den Lohnsteuerabzug und die Abführung der Sozialabgaben ebenso wie die in den vergangenen Jahren ausgeweitete Abwälzung der Steuereintreibung, etwa in Form der Bauabzugs­steuer.“ Der Bundesverband Junger Unternehmer ist das Netzwerk von 2.500 jungen selbständigen Unternehmerinnen und Unternehmern im Alter bis zu 40 Jahren. Seine Mitglieder führen meist mittelständische Unternehmen vom traditionsreichen Familienunternehmen bis zum Start-Up.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Junger Unternehmer der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (BJU) Reichsstr. 17, 14052 Berlin Telefon: 030/300650, Telefax: 030/30065-490

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