Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Gesetzentwurf zur Innenentwicklung der Städte / Deutscher Städtetag begrüßt vereinfachtes Planungsverfahren für die Innenstädte

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag begrüßt den am 9. August 2006 im Bundeskabinett beratenen Gesetzentwurf, mit dem Planungsvorhaben in Innenstädten erleichtert werden sollen. „Mit dem Gesetzentwurf werden zentrale Anliegen der Stadtentwicklung aufgegriffen. Die Entwicklung der städtischen Zentren soll gezielt gefördert werden. Zugleich sollen investitionsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.

Details des Gesetzentwurfs seien noch zu prüfen und zu beraten. Mit den Interessen der Städte stimmten aber die Ziele überein, urbane Zentren zu sichern, die verbrauchernahe Versorgung zu stärken und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu ermöglichen. Articus weiter: „Die Entwicklung der Innenstädte und Stadtteilzentren mit ihrer lokalen Eigenständigkeit und Unverwechselbarkeit ist besonders bedeutsam: Denn hier geht es um Orte sozialer und kultureller Begegnung und damit um Orte der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimat.“

Nach Ansicht des Deutschen Städtetages liegt die Zukunft der Städte auch weiterhin in ihrer Vielfalt aus Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Kultur und Handel. Dabei gilt es eine innenstadtverträgliche Ansiedlungspolitik zu gestalten. Für eine positive Stadtentwicklung ist ein attraktiver, vielfältiger und zur „grünen Wiese“ konkurrenzfähiger innerstädtischer Handel von großer Bedeutung. Gerade im Interesse des Einzelhandels wird es darauf ankommen, die Bedingungen in den Innenstädten zu verbessern.

Oberstes Ziel für die Belebung der städtischen Zentren ist die Wiederherstellung der Urbanität. Dazu sind flexiblere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie schnellere Rechtssicherheit unerlässlich. „Die realistische Chance, lebendige Innenstädte und Stadtteilzentren zu stärken und zu entwickeln, muss jetzt auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs genutzt werden“, betonte Articus.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: (030) 377110, Telefax: (030) 37711999

(tr)

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