Gesetzentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements: LandFrauen fordern mehr Anerkennung für ehrenamtliche Tätigkeit / Ausweitung der Übungsleiterpauschale
(Berlin) - Eine Ausweitung der sogenannten Übungsleiterpauschale auf ehrenamtliche Führungskräfte in Vereinen ist im Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, der am 14. Februar 2007 im Kabinett beraten werden soll, leider nicht vorgesehen. Die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes Erika Lenz bedauert dies in einem Brief an den zuständigen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und mahnt darin nochmals an, dass Frauen und Männer, die sich über ihre beruflichen und privaten Belange hinaus für die Bürgergesellschaft engagieren, Anerkennung für ihre freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit erhalten müssen.
Der Referentenentwurf sehe zwar eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale vor. Eine Änderung des Kreises der Nutznießer sei jedoch nicht vorgesehen, teilte die dlv-Präsidentin mit. In Zeiten, in denen bürgerschaftliches Engagement hoch im Kurs stehe, dürfen die Interessen von Frauen und Männern, die bereit sind, ehrenamtlich Führungsverantwortung zu übernehmen, nicht vernachlässigt werden. Aus Sicht der LandFrauen sollten gerade ehrenamtliche Führungskräfte von LandFrauenvereinen in diese Regelung einbezogen werden, weil sie im ländlichen Raum wichtige Funktionen im Bereich Bildung, Kultur und Traditionen übernehmen, eine soziale Infrastruktur schaffen, die in Ballungsgebieten von den Kommungen übernommen werden und teilweise durch ihre Arbeit Einkommensmöglichkeiten schaffen. Das Ehrenamt ist das Rückgrat des ländlichen Raumes und verdient jede Unterstützung, betonte Erika Lenz. Im dlv sind bundesweit 550.000 Mitglieder in 22 Landesverbänden, 430 Kreisvereinen und 12.000 Ortsvereinen organisiert.
Für die LandFrauen sind die geltenden Kriterien für Gemeinnützigkeit, auf deren Grundlage der Gesetzesentwurf erarbeitet wurde, nicht in allen Fällen überzeugend. Es sei zum Beispiel nicht nachvollziehbar, dass das Amateurfunken als gemeinnützig eingestuft ist, aber nicht die flächendeckende ehrenamtliche Arbeit von LandFrauen für den ländlichen Raum. Für die Zukunftsfähigkeit des Ehrenamtes fordern die LandFrauen deshalb eine grundsätzliche Überarbeitung des Gemeinnützigkeitsrechts, in der die ehrenamtliche Arbeit der LandFrauen entsprechend gewürdigt und anerkannt wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Pressestelle
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 284492910, Telefax: (030) 284492919