Gesetzentwurf zur Unfallversicherung unzureichend / BdSt fordert Wettbewerb und eine Reform des Leistungsrechts
(Berlin) - Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) greifen die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zu kurz, um Beitragszahler in der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) nachhaltig zu entlasten. Eine Reform erfordert vielmehr die Auflösung des ineffizienten Monopols der Berufsgenossenschaften durch Zulassung privater Unfallversicherungen. Dadurch würde Wettbewerb geschaffen, der langfristig zu einem sinkenden Beitragsniveau führen würde. Darüber hinaus ist das Aufgaben- und Leistungsspektrum der GUV zu bereinigen, und zwar auch dann, wenn am bestehenden System der Berufsgenossenschaften festgehalten wird.
Unter Zugrundelegung einer Stellungnahme seines Karl-Bräuer-Instituts kritisiert der BdSt weiter, dass der Gesetzentwurf keine gesetzliche Vorgabe zur Senkung der Verwaltungskosten um 20 Prozent enthält. Somit ist die Gefahr groß, dass notwendige Bemühungen unterbleiben, bestehende Einsparpotenziale vollständig auszuschöpfen. Auch sind die zusätzlichen Meldepflichten für Beitragszahler abzulehnen, da dadurch Informationen doppelt an die Sozialversicherung gemeldet werden. Die damit verbundenen Bürokratiekosten bedeuten eine unnötige Belastung der Beitragszahler.
Dennoch enthält der Gesetzentwurf auch einige sinnvolle Maßnahmen. So sind die geplanten Fusionen der Berufsgenossenschaften zu begrüßen, die zu Kostensenkungen führen können. Durch die Einführung eines Benchmarking können weitere Rationalisierungsreserven aufgedeckt werden. Die neue Arbeitsschutzstrategie kann die zahlreichen Doppeluntersuchungen in Betrieben einschränken. Schließlich sollen Betriebsmittel und Rücklagen der Berufsgenossenschaften auf eine angemessene Höhe begrenzt werden, was ebenfalls zu begrüßen ist.
Die Stellungnahme des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler zum Gesetzentwurf der Bundesregierung kann unter www.steuerzahler.de abgerufen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt)
Pressestelle
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