Gesetzesnovelle bringt mehr Sicherheit bei importierten Pflanzenschutzmitteln
(Frankfurt am Main) - Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln begrüßen die Novelle zum Pflanzenschutzgesetz, die der Bundestag heute (16. März 2006) verabschiedet hat. Jetzt gilt auch für importierte Pflanzenschutzmittel das hohe deutsche Schutzniveau, erklärt dazu der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), Volker Koch-Achelpöhler. Das ist ein Meilenstein in der deutschen Pflanzenschutzgesetzgebung.
Künftig dürfen nur noch Produkte eingeführt werden, die in einem EU-Mitgliedstaat nach den strengen europäischen Standards registriert sind. Außerdem müssen sie mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel identisch sein. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüft, ob beides zutrifft. Bisher genügte die Annahme des Importeurs, sein Produkt sei mit einem hier zugelassenen Mittel identisch. Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen, auf die der IVA seit über zehn Jahren hingewiesen hat, so Koch-Achelpöhler, und ein weiterer Beitrag zur Sicherheit unserer Lebensmittel geleistet.
Die Pflanzenschutz-Industrie hofft, dass der Bundesrat der Novelle zustimmt und noch verbliebene Schwachpunkte beseitigt. Zum Beispiel sollte Produktpiraterie im Pflanzenschutz ein eigener Straftatbestand werden; im Pharmabereich ist das bereits der Fall, sagte Koch-Achelpöhler.
Quelle und Kontaktadresse:
Industrieverband Agrar e.V. (IVA)
Hannelore Schmid, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Karlstr. 21, 60329 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 2556-1597, Telefax: (069) 2556-1298
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