"Gesetzliche Beschränkung von Managergehältern ist Unsinn" / Zerrbild über geldgierige Manager entspricht nur zum Teil der Realität
(Berlin) - In einer gesetzlichen Begrenzung von Managergehältern sieht der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, einen Irrweg. "Eine gesetzliche Höchstgrenze für Managerbezüge ist gesetzlich nicht zu fassen und wirtschaftlich unsinnig", so der Verbandschef in Berlin.
Unabhängig von der Frage, ob eine gesetzlich vorgeschriebene Entgelthöchstgrenze eines privatwirtschaftlich abgeschlossenen Vertrages überhaupt zulässig sei, könne er sich nicht vorstellen, nach welchen Gesetzeskriterien die Bezüge sachgerecht beurteilt werden sollten. "Womöglich würde der Gesetzgeber erst einmal eine `Managergehälterüberwachungsstelle` einrichten, in der die Entwicklung der Bezüge nach Branchen, Hierarchieebenen, Unternehmensrechtsformen, Verpflichtungsdauer, Tätigkeitsort oder Unternehmenszugehörigkeit ausdifferenziert werden sollen. Das wäre Planwirtschaft in ihrer reinsten Form", kritisiert Redley.
Der BDU plädiere daher für marktwirtschaftliche Lösungen, so zum Beispiel für wesentlich höhere Anteile von erfolgsabhängigen Gehaltselementen. Damit werde ein höherer Motivationsgrad erreicht als bei reinen Festgehältern und der Manager werde stärker auf die Ziele des Unternehmens eingeschworen. Daneben seien die Entgelte für Dritte aber auch nachvollziehbarer. In diesem Zusammenhang sei auch eine aktienrechtliche Veröffentlichungspflicht zumindest der Gesamtsummen der Vorstände hilfreich. Vor allem dürften sich
Aufsichts- oder Beiräte ihrer Verantwortung und Kontrollfunktion bei der Festlegung von Managergehältern nicht entziehen. "Es dürfen keine Geschenke verteilt werden", so Redley.
Für gefährlich hält der BDU-Präsident, dass in der öffentlichen Debatte gebetsmühlenartig immer nur die spektakulären Fallbeispiele von Großkonzernen zitiert würden. Hier entstehe ein Zerrbild, da der überwiegende Teil der deutschen Führungskräfte zu realistischen und nicht überzogenen Konditionen arbeite. Redley: "Wer als Vorstand niemals in den Genuss der weitreichenden deutschen Arbeitnehmerschutzrechte kommt, einem hohen Leistungs- und Erwartungsdruck psychisch wie körperlich standhalten muss und über 60 Wochenarbeitsstunden unter Verzicht auf familiäre und soziale Kontakte auf sich nimmt, soll auch ein angemessen hohes Gehalt beziehen." Aber eines müsse auch gelten: In schwierigen Zeiten seien auch Manager aufgefordert, gegenüber der Belegschaft Zeichen der Solidarität auszusenden. Mitunter gehöre dazu ein ethischeres Verhalten, etwa ein Gehaltsverzicht.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU)
Zitelmannstr. 22, 53113 Bonn
Telefon: 0228/9161-0, Telefax: 0228/9161-26
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