Gesetzliche Mitbestimmung für Dienstleister ist nicht mehr zeitgemäß
(Berlin) - Der Präsident des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi), Werner Küsters, fordert die Abschaffung der gesetzlichen Mitbestimmung für Dienstleister.
"Die gesetzliche Mitbestimmung ist ein Relikt aus der Industriegesellschaft. Sie wurde vor dem Hintergrund der Auswüchse der industriellen Revolution eingeführt und in den letzten Jahrzehnten ständig ausgeweitet. Die Weiterentwicklung Deutschlands von einer Industrie- zu einer Dienstleistungswirtschaft blieb dabei unberücksichtigt", erklärt Präsident Küsters.
"Die letzte Reform des Betriebsverfassungsgesetzes - mit dem Ziel, die gesetzliche Mitbestimmung auch in Kleinstunternehmen einzuführen - ist gescheitert. Sicherlich, weil sie der gelebten Wirklichkeit wenig Rechnung trägt. Mitarbeiter kleinerer Dienstleister bevorzugen den direkten Draht zum Chef, sie wollen keine bürokratische Regelung. Denn nur der Umgang auf Augenhöhe schafft den notwenigen Unternehmenserfolg und sichert bestehende Arbeitsplätze", verdeutlicht Küsters.
"Die Abschaffung der gesetzlichen Mitbestimmung würde den Dienstleistern in Deutschland einen kräftigen Schub geben. Sie würden das freiwerdende Kapital dort einsetzen, wo es den besten Ertrag bringt: in zusätzlichen Arbeitsplätzen", verspricht Küsters.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Markus Guhl, Bundesgeschäftsführer
Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288807-0, Telefax: (030) 288807-10
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