Gesetzlicher Teilzeitanspruch für das Gastgewerbe inakzeptabel
(Berlin) - Mit großer Sorge verfolgt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die Pläne der Bundesregierung, einen Anspruch auf Teilzeit gesetzlich zu verankern.
Bereits heute sind nahezu ein Drittel der über eine Million Beschäftigten im Gastgewerbe auf Teilzeitbasis tätig. "Das Gastgewerbe fördert nicht nur Teilzeit, sondern ist auf Teilzeitbeschäftigung dringend angewiesen", stellt DEHOGA-Präsident Dr. Erich Kaub fest. "Eines Gesetzes bedarf es dazu nicht! Es wäre katastrophal, wenn Arbeitnehmer künftig einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit hätten", prognostiziert Dr. Kaub.
Das Gastgewerbe in Deutschland leidet noch immer unter den Auswirkungen des 630-DM-Gesetzes vom letzten Jahr. Branchenproblem Nr. 1 ist zur Zeit der akute Mangel an qualifizierten Fach- und Hilfskräften. Das geplante Gesetz ist daher arbeitsmarkt- wie wirtschaftspolitisch völlig kontraproduktiv. Es greift fundamental in die unternehmerische Entscheidungs- und vor allen Dingen Vertragsfreiheit ein.
Im Vertrauen auf die bestehenden Verträge mit Vollzeit- wie auch Teilzeitbeschäftigten müssen die Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie langfristig den Personaleinsatz planen können.
So werde es zukünftig noch schwieriger werden, motivierte Mitarbeiter zu den atypischen Arbeitszeiten im Gastgewerbe gewinnen zu können, befürchtet der Präsident.
Hinzu komme, dass das Gesetz unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die Arbeitsrechtstreitigkeiten nur Vorschub leisten. Dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit kann der Arbeitgeber nur widersprechen, wenn er innerhalb von vier Wochen schriftlich darlegt, welche betrieblichen Gründe entgegen stehen.
"Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte und Gerichte, die nicht nur beschäftigungspolitisch widersinnig ist, sondern auch ein erhöhtes Konfliktpotential in die Betriebe tragen wird", so Dr. Erich Kaub. "Dies können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt nicht benötigen." Im übrigen sei es nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung sich einerseits das Thema Deregulierung auf die Fahnen geschrieben habe und hier genau das Gegenteil praktiziere, gibt Dr. Kaub zu bedenken.
Glaubwürdigkeit wird auch vermisst, wenn es um die Begründung des Gesetzentwurfes geht. Bei der Rechtfertigung für die Neuregelung mit der EU-Richtlinie zu argumentieren, läuft völlig ins Leere. Die Richtlinie hat die Beseitigung der Diskriminierung der Teilzeitbeschäftigten zum Inhalt sowie die Entwicklung der Teilzeitarbeit auf freiwilliger Basis.
"Denn sie wissen nicht was sie tun," so lauteten vor gut einem Jahr die Kommentare zum 630-DM-Gesetz.
Dies trifft auch jetzt wieder den Punkt, wenn wider besseres Wissen behauptet werde: "Die Regelungen dieses Gesetzes seien für die Arbeitgeber im wesentlichen kostenneutral."
"Die Realität in den 220.000 Betrieben der Hotellerie und Gastronomie in Deutschland ist den Initiatoren dieses Gesetzentwurfs offensichtlich nicht bekannt", beklagt DEHOGA-Präsident Dr. Kaub mit großer Sorge.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Berlin
Am Weidendamm 1A
10873 Berlin
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