Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

Gespräch zwischen EU-Kommissarin Redingund und VPRT-Präsident Doetz - VPRT-Position zur finanziellen Transparenzrichtlinie bestätigt

(Bonn) - Die für Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding hat bei einem Treffen mit dem Präsidenten des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, bekräftigt, dass das finanzielle Transparenzgebot für alle öffentlichen Unternehmen, und also auch für öffentlich-rechtliche Sendeanstalten in Europa gelte. Die öffentlichen Beihilfen für öffentlich-rechtliche Sendeanstalten müssten ihrem von den Mitgliedsstaaten definierten öffentlichen Auftrag angemessen sein. Die nicht vom öffentlichen Auftrag erfassten Aktivitäten dürften nicht durch Beihilfen unzulässig subventioniert werden.



Jürgen Doetz sieht die Position der privaten Medienindustrie durch die Einschätzung der Kommissarin bestätigt: „Die Klärung der Finanzierungsgrundlagen und Finanzierungspraktiken öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten ist eine unerlässliche Voraussetzung, um bestehende Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Rundfunkanbieter abzubauen. In Deutschland fehlt es nicht zuletzt wegen der Mischfinanzierung von ARD und ZDF an der dafür nötigen Transparenz." Der VPRT-Präsident setzte sich dafür ein, kommerzielle Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, wie zum Beispiel Rechtehandel, eigenständige Online-Angebote oder sogar Freizeitparks, grundsätzlich auszuschließen.



Ende Dezember 1999 hat die Kommission den Transparenzrichtlinienentwurf veröffentlicht, der eine Überprüfung aller öffentlichen Unternehmen in Europa ermöglichen soll. Inhaltlich geht es darum, bestehende Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und Quersubventionierungen zu unterbinden. Zu diesem Zweck sollen zukünftig Kosten und Erlöse der jeweiligen Geschäftsbereiche getrennt ausgewiesen werden. Außerdem muss die Methode offengelegt werden, nach der diese den verschiedenen Geschäftsbereichen zuzuordnen sind. Auch ist ein Verwendungsnachweis der in den einzelnen Geschäftsbereichen erzielten Erlöse einzureichen.



In seiner Stellungnahme zum Richtlinienentwurf hat der VPRT die Kommission aufgefordert, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks qualitativ und quantitativ konkret zu definieren, wie es das Protokoll zum Amsterdamer Vertrag vorsieht. Doetz: „Nur so kann dem Verdrängungswettbewerb öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten Einhalt geboten werden. Aktuell werden offenkundig Gebühren für die Erschließung originär privatwirtschaftlicher Märkte aufgewendet, ohne dass transparent würde, welche Mittel wofür eingesetzt werden." Der Richtlinienentwurf sei daher als ein -positiver Schritt zur Schaffung von fairen Rahmenbedingungen für die private Medienindustrie in Europa zu werten.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Nicole Agudo y Berbel, VPRT, Burgstr. 69, 53177 Bonn, Tel.: (0228) 93450-23, Fax: (0228) 9345048, E-mail: grunkemeyer@vprt.de, Internet: http://www.vprt.de; Quelle: VPRT

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