Pressemitteilung | Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) - Bundesgeschäftsstelle

Gesundheitsministerium plant Änderungen in der Investitionsfinanzierung von Pflegeeinrichtungen

(Essen) - Die Bundesregierung will die Investitionsfinanzierung von Pflegeeinrichtungen ändern und zugleich Missbrauchsmöglichkeiten in der Pflegeversicherung verhindern. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch die Einbringung eines Änderungsantrags zum Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen beschlossen.

Mit den geplanten Änderungen reagiert das Kabinett auf verschiedene Anliegen der Bundesländer. So will das federführende Gesundheitsministeriums erreichen, dass die Regelung der Investitionsfinanzierung von Pflegeeinrichtungen praxisorientierter ausgestaltet wird: Deshalb sollen im jeweiligen Landesrecht Pauschalierungen bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen und der Belegungsquote dazu führen, übermäßige Bürokratie zu vermeiden sowie schwankende Belastungen der Pflegebedürftigen zu verhindern. Um allerdings die Pflegebedürftigen vor übermäßiger Belastung zu schützen, müssen dabei die Pauschalen in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Höhe der Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen stehen. Mit dieser Änderung soll die bislang geübte Praxis in den Bundesländern, die vom Bundessozialgericht im September 2011 moniert worden war, rechtlich abgesichert werden.
Außerdem sollen Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen zukünftig gleich behandelt werden.

Zudem will das Ministerium durch seinen Antrag eine Möglichkeit des Datenaustauschs im Gesetz verankern, die darauf zielt, einer missbräuchlichen Verwendung von Geldern der Pflegeversicherung und der Sozialhilfeträger entgegenzuwirken. "Wir beugen einer missbräuchlichen Praxis vor, die zuletzt in Berlin für viel Aufmerksamkeit sorgte. Im Falle eines konkreten Verdachts auf Missbrauch erhalten Sozialhilfeträger künftig bei Anträgen auf Pflegeleistungen einen Auskunftsanspruch gegenüber den Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Bereich der Pflegeversicherung. Ziel ist eine sachgerechte Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sowie die Sicherstellung einer gesetzeskonformen Mittelverwendung", erklärte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).

Die bad-Bundesvorsitzende Ursula Bauer unterstützt den Antrag des Bundesgesundheitsministeriums: "Wir sehen die Änderung der Investitionskostenregelung als praxisgerechte Umsetzung der Forderungen des bad e.V. und befürworten die Anti-Missbrauchsregelungen - sie stehen im Interesse der überwältigenden Mehrheit aller Pflegeeinrichtungen!"

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad), Bundesgeschäftsstelle Pressestelle Annastr. 58-64, 45130 Essen Telefon: (0201) 354001, Telefax: (0201) 357980

(cl)

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