Gesundheitsministerium setzt Signal für Schiedsstelle in der häuslichen Krankenpflege / Schiedsstelle spielt in der anstehenden Reform eine Rolle
(Berlin) - Was lange währt, wird endlich gut, sagt der Volksmund. Auch für die häusliche Krankenpflege scheint sich dieses zumindest teilweise zu bewahrheiten. Seit Jahren fordert der bpa eine Schiedsstelle für die häusliche Krankenpflege zum Interessenausgleich zwischen den Krankenkassenmonopolen einerseits und den Pflegediensten und Patienten andererseits. Höhepunkt dieser Initiative war eine gemeinsame Veranstaltung des bpa insbesondere mit den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege. Rund 9.000 Pflegedienste mit etwa 450.000 Beschäftigten waren dort durch ihre Verbände vertreten und forderten die Schiedsstelle. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat jetzt dem bpa bestätigt, dass das Thema Schiedsstelle häusliche Krankenpflege im Rahmen der kommenden Gesetzgebung zur Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung eine Rolle spielen wird.
Wie diese verfassungskonforme Lösung aussehen dürfte, zeigt sich anhand des vertraulichen Rohentwurfs zur Gesundheitsreform, der im Ministerium noch nicht abgestimmt ist und dem bpa vorliegt. Nach den Vorstellungen des BMGS soll bei Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen über § 132 a Abs. 2 SGB V eine unabhängige Schiedsperson den Vertragsinhalt festlegen. Sofern sich die Vertragsparteien nicht auf die unabhängige Schiedsperson einigen, soll die Aufsichtsbehörde der jeweiligen Krankenkasse die Person bestimmen. Die Kosten des Schiedsverfahrens sollen von den Vertragsparteien gemeinsam getragen werden.
Der bpa begrüßt den Regelungsvorschlag des BMGS, auch wenn vieles für eine Schiedsstelle anstatt einer Schiedsperson spricht. Entscheidend jedoch ist, dass sowohl das Ministerium als auch der Bundestag bereit sind, einen Konfliktlösungsmechanismus in der häuslichen Krankenpflege einzuführen, so bpa-Geschäftsführer Bernd Tews.
Das Modell einer unabhängigen Schiedsperson hat sich in der Vergangenheit bereits in einigen Bundesländern, wie z. B. in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern, als praktikabel erwiesen.
Eines haben die Erfahrungen in diesen Ländern belegt: die häusliche Krankenpflege als Alternative zum Krankenhausaufenthalt bedarf dringend der gesetzgeberischen Unterstützung, um nicht von der Übermacht der Krankenkassen erdrückt zu werden und die zukünftigen Aufgaben angesichts DRGs und demographischer Entwicklung bewältigen zu können. so Bernd Tews abschließend.
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