Gesundheitsreform 2007 / Wahltarife in der gesetzlichen Kasse mit Pferdefuß / Selbstbehalt und Kostenerstattung nicht immer empfehlenswert
(Leipzig) - Wahltarife wie Selbstbehalt, Beitragsrückgewähr, Prämienzahlung, besondere Versorgungsformen oder Tarife für Kostenerstattung sind Begriffe, mit denen Versicherte gegenwärtig nicht viel anfangen können. Was verbirgt sich dahinter?
„Zunächst einmal können gesetzlich Versicherte künftig Geld sparen, wenn sie bestimmte Tarife wählen“, sagt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Wie diese allerdings im Einzelnen aussehen werden, steht im Detail noch nicht so ganz fest.
Das ab dem 01. April 2007 geltende Gesetz sieht aber vor, dass die Krankenkassen in ihren Satzungen zu regeln haben, dass für Versicherte, die an besonderen Versorgungsformen teilnehmen, eine Prämie zu zahlen ist oder Zuzahlungsermäßigungen zu erfolgen haben. So beispielsweise, wenn man sich verpflichtet, im Krankheitsfall zuerst den Hausarzt aufzusuchen. Dann wird die Praxisgebühr erlassen. „Auch die Teilnahme an Chronikerprogrammen oder integrierter Versorgung ist sinnvoll und entspricht dem Ansatz, Bonusangebote stärker an Versorgungsfragen auszurichten“, bekräftigt die Gesundheitsexpertin.
Weiterhin können die Krankenkassen in ihren Satzungen festlegen, dass Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können. Man spricht dann vom so genannten Selbstbehalt. Dafür haben die Kassen Prämienzahlungen vorzusehen. Selbstbehalt und Beitragsrückgewähr sind für junge, gesunde Mitglieder mit höherem Einkommen günstig, da diese sich einen finanziellen Vorteil versprechen. „Für Ältere oder chronisch Kranke ist dieser Tarif nicht geeignet“, meint Schmidt.
Auch wenn die Regelungen zur Kostenerstattung erleichtert worden sind, rät die Gesundheitsexpertin davon ab. Der Versicherte muss erst einmal - wie ein privat Versicherter - die Kosten von Arzneien oder einem Arztbesuch vorschießen und bekommt diese dann im Nachhinein von seiner Kasse zurück. Dafür soll es dann zwar spezielle Prämienzahlungen geben, die die Kassen in ihren Satzungen festlegen, aber ob diese möglicherweise höhere Arztkosten tatsächlich ausgleichen, bleibt offen. Es könnte unterm Strich teurer werden, wenn die Kasse nicht alles erstattet.
Die Beitragsrückgewähr wird wohl vorzugsweise von jüngeren Versicherten in Anspruch genommen werden, wenn diese den Arzt nur für Vorsorgeuntersuchungen aufsuchen und ansonsten weder Arztbesuche noch Arzneimittel brauchen.
Der Pferdefuß bei den Wahltarifen ist allerdings, dass die Mindestbindungsfrist an die Krankenkasse mit Ausnahme der Tarife für die Inanspruchnahme besonderer Versorgungsformen (z.B. hausarztzentrierte Versorgung) drei Jahre beträgt. Ein Sonderkündigungsrecht wird es nur für besondere Härtefälle geben. Bei der Hausarztversorgung beträgt die Mindestbindungszeit dann ein Jahr.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
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