Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Gesundheitsreform 2011 / Datenbank hilft bei der Suche nach der richtigen gesetzlichen Krankenkasse

(Leipzig) - Seit dem 1. Januar 2011 hat sich neben der Veränderung des Beitragssatzes auf 15,5 Prozent und der unbegrenzten Erhöhung des Zusatzbeitrages einiges mehr verändert. Versicherte, die sich dadurch auf dem Markt der Krankenkassen und vor allem den Leistungen der Kassen nicht zurechtfinden, können sich im Rahmen einer persönlichen Beratung bei der Verbraucherzentrale Sachsen informieren. Mit Hilfe einer computergestützten Datenbank kann man nach den Leistungen verschiedener Krankenkassen suchen und "seine" Kasse finden. "Auch ist es wichtig, entsprechende Angebote durchzuforsten und zu vergleichen", erläutert Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Folgende wichtige Veränderungen brachte die Reform mit sich:

Gesetzlich Versicherte erhalten in der Apotheke automatisch das Rabattmedikament ihrer Krankenkasse. Auf Wunsch kann der Versicherte aber statt des Rabattproduktes eine teurere Alternative verlangen. Dafür können dem Versicherten aber erhebliche Mehrkosten entstehen. Auch müssen die Versicherten das Medikament dann zunächst aus der eigenen Tasche bezahlen, reichen das Rezept und die Quittung danach bei ihrer Krankenkasse ein und erhalten dann einen Teil des Preises erstattet. Allerdings maximal so viel wie das eigentliche Rabattarzneimittel gekostet hätte. "Ob dann tatsächlich der medizinische Zusatznutzen den höheren Preis rechtfertigt, ist fraglich", meint Schmidt.

Außerdem wurden die Bedingungen für die Wahltarife gelockert. Die Mindestbindungsfrist für die Tarife "Prämienzahlung", "Kostenerstattung" und "Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen" wurde auf ein Jahr reduziert. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nun auch bei den Wahltarifen. "Das kommt immer dann zum Tragen, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt, ihn anhebt oder ihre bisherige Prämienzahlung verringert", informiert Schmidt. Nur beim Wahltarif "Krankengeld", den meist Selbstständige, Freiberufler oder kleine Gewerbetreibende gewählt haben, gilt dieses Sonderkündigungsrecht nicht.

Auch eine kürzere Bindungsfrist für die Kostenerstattung wurde im Jahr 2011 eingeführt. Somit wurde diese auf ein Kalendervierteljahr gesenkt. Demnach können sich Versicherte jetzt leichter dafür entscheiden, die Arztrechnung zu prüfen, selbst zu begleichen und die Rechnung dann bei der Kasse zur Erstattung einzureichen. Die Krankenkasse darf nunmehr nur maximal 5 Prozent für die Verwaltungskosten in Abzug bringen.

In diesem Jahr darf man ebenfalls gespannt sein, ob gesetzliche Krankenkassen erstmals den Zusatzbeitrag erheben oder diesen bereits Erhobenen nach oben verändern", so Schmidt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Brühl 34-38, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826

(el)

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