Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
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Gesundheitsreform im Herbst 2006: Drama in fünf Akten

(Berlin) - Was sich zur Sommerpause angekündigt hat, beschloss das Kabinett gestern (25. Oktober 2006) zu Beginn der neuen Spielzeit:

1. Akt: Staatsversicherung
Zwar startet der Fonds statt 2008 nun erst 2009. Die Verschiebung ändert allerdings nichts an der falschen Grundkonstruktion des Konzeptes: Alle Beiträge und Steuerzuschüsse fließen in einen großen Topf, aus dem der Staat als Regisseur den Einheitsbeitrag den Krankenkassen zuweist. Wie hierdurch mehr Kassenwettbewerb entstehen soll, bleibt hinter dem Theatervorhang verborgen – die Politik verweist hier auf den Zusatzbeitrag.

2. Akt: Feigenblatt des Wettbewerbs
Kassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, müssen einen Zusatzbeitrag erheben. Er soll auf 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt werden. Zusatzbeiträge in Höhe von bis zu 8 Euro werden ohne Einkommensprüfung erhoben. Was als kleine Kopfpauschale gestartet war und als „Wettbewerbselement“ verkauft wurde, ist nicht mehr als ein Alibi: Kaum eine Kasse wird mehr als diese 8 Euro verlangen, da Überprüfungsaufwand und Ertrag vermutlich in keinem Verhältnis stehen.

3. Akt: Strukturreform bringt leichten Hoffnungsschimmer
Die Kassen sollen mehr Spielraum erhalten, mit Ärzten über Leistungen und Preise zu verhandeln. Zudem müssen die Kassen bestimmte Hausarzttarife anbieten. Die Mediziner erhalten 2009 ein neues, einfacheres Vergütungssystem mit Pauschal-Preisen. Neben diesen überfälligen Veränderungen konnte sich die Koalition leider nicht dazu durchringen, den Leistungskatalog der GKV auf Herz und Nieren zu überprüfen. Sie vermittelt so den Eindruck, alles könne hier so bleiben wie bisher. Angesichts steigender Kosten im Gesundheitswesen ist das jedoch ein Trugschluss. Mehr Eigenverantwortung zum Beispiel bei Bagatellerkrankungen und effizientere Strukturen sind unabdingbar.

4. Akt: PKV – härter getroffen als gedacht
Die PKV bleibt für Selbstständige, Beamte und diejenigen, die mindestens 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben, als Vollversicherung erhalten. Die PKV muss künftig – ohne Risikoprüfung – einen „Basistarif“ anbieten. Dieser steht allen derzeit und ehemals privat Versicherten offen und entspricht dem Versicherungsumfang der GKV. Bezieher von ALG II, die vor Leistungsbezug privat versichert waren, können nach den Plänen der Koalition künftig auch in der PKV den Basistarif wählen, statt in der GKV pflichtversichert zu werden. Die Bundesagentur für Arbeit überweist jedoch nur den Betrag von 117 Euro. Wer die Differenz zur tatsächlichen Prämie zahlt, ist weiterhin offen und muss im parlamentarischen Verfahren geklärt werden. Aus Sicht der IHK-Organisation aber ein positives Signal: Privatversicherte – egal, ob bestandsversichert oder Neukunde – können zukünftig auch leichter ihre Versicherung wechseln, weil sie einen Teil ihrer individuellen Altersrückstellungen mitnehmen können. So entsteht mittelfristig mehr Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt. Jedoch sind bei Bestandsfällen großzügige Übergangsregeln erforderlich, um nicht plötzliche Finanzprobleme bei den Privatversicherern auszulösen.

5. Akt: Götterdämmerung
Der Gesundheitsfonds ist und bleibt ein Fehlkonstrukt. Die Kosten der Krankenversicherung bleiben an das Arbeitsverhältnis gekoppelt. Die Beitragserhöhungen verteuern den Faktor Arbeit. Der sich abzeichnende Kompromiss sichert vielleicht die Zukunft der Koalition, aber das Gesundheitswesen macht er nicht zukunftsfest.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Ute Brüssel, Pressesprecherin Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000

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