Pressemitteilung | Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW)

Gesundheitsreform: Nachbesserung zugunsten der Pflegebedürftigen / Kompressionstrümpfe: Zuständigkeit der Krankenversicherung statt Pflegeversicherung

(Berlin) - Die am 26. September im Bundestag verabschiedete Gesundheitsreform wartet mit einer erst in letzter Sekunde erzielten Klarstellung auf, die insbesondere für ältere Patienten eine Verbesserung bringt. Darauf haben der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände (BAGFW) hingewiesen.

Hintergrund sind die Auseinandersetzungen, ob die Leistung "An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen" von der Krankenkasse oder der Pflegekasse zu zahlen sind. Seit einem umstrittenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Oktober 2001 hatten die Krankenkassen diese ärztlich verordnete Leistung vielfach abgelehnt und der Pflegeversicherung zugeordnet. In der Regel hat diese Leistungsverschiebung dazu geführt, dass die Pflegebedürftigen erhebliche Zuzahlungen leisten mussten. Durch die heute verabschiedete Gesundheitsreform werden die Kompressionsstrümpfe wieder eindeutig der Krankenkasse zugeordnet.

"Wir begrüßen diese Regelung ausdrücklich und sind erfreut, dass für die Patienten, aber auch die Pflegedienste wieder Rechtssicherheit hergestellt wurde" so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).

"Der Streit um die Zuständigkeiten zwischen Kranken- und Pflegekassen hat damit ein Ende. Patienten und Pflegebedürftige sind die Gewinner" so Werner Ballhausen, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW).

Die Krankenkassen haben mit Hinweis auf das Urteil das An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe immer dann nicht mehr bezahlt, wenn auch Pflegebedürftigkeit vorlag. In Folge dessen musste beispielsweise ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe I 304,20 EUR von seinen 384 EUR, die er von der Pflegekasse bekommt, für das
An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe bezahlen. Damit verblieben diesem Patienten nur 79,80 EUR, um seinen Pflegebedarf zu decken. Dadurch sind Pflegebedürftige besonders benachteiligt, weil nur diese keine Leistung von der Krankenkasse bekommen.

Der bpa und die Wohlfahrtsverbände haben mit den anderen Verbänden der privaten Pflegedienste auf diese Belastungen für die Patienten aufmerksam gemacht. Bereits auf einer gemeinsamen Tagung letztes Jahr in Kassel wurden die Auswirkungen des Urteils deutlich. Dort diskutierten Experten unter Moderation des bpa die Auswirkungen des Urteils und zeigten konstruktive Lösungsmöglichkeiten auf, die in die Politik eingebracht wurden.

"Mit dieser Neuregelung ist zumindest bei den Kompressionsstrümpfen Schluss mit der Verschiebung von Leistungen in die Pflegeversicherung. Dieses ist umso mehr ein Erfolg, als dass Regierung und Opposition - wenn auch erst in allerletzter Sekunde - entsprechend unseren Vorschlägen ein Zeichen zugunsten der Kranken und Pflegebedürftigen gesetzt haben" so Bernd Tews und Werner Ballhausen abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. Oranienburger Str. 13 - 14, 10178 Berlin Telefon: 030/240890, Telefax: 030/24089134

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