Gesundheitsvorsorge für Flüchtlinge muss auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt werden
(Berlin) - Zurzeit wird den Asylsuchenden, Flüchtlingen, Geduldeten und Papierlosen lediglich eine gesundheitliche Minimalversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuteil. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) stößt dies auf rechtliche Bedenken.
Es muss ein System geben, diese Personen in die gesetzlichen Krankenkassen zu integrieren, wie dies mit der Gesundheitskarte zum Teil schon praktiziert wird.
"Ausreichende Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht", stellt DAV-Präsident Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg klar. Die aktuell praktizierte minimalmedizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sei mit dem Menschenrecht auf Gesundheit nicht vereinbar.
Die Beschränkung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf eine Behandlung nur bei "akuter Erkrankung mit Schmerzzuständen" und der Gewährung sonstiger Leistungen nur, wenn die "zur Sicherung (...) der Gesundheit unerlässlich (...) sind", hat häufig Gesundheitsschäden und sogar Todesfälle zur Folge. Der DAV unterstützt daher auch die Initiative der Medibüros und Medinetze in Deutschland, eine Lösung über die gesetzlichen Krankenkassen zu finden.
Die gesundheitliche Minimalversorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen müsse auch als verfassungswidrig gewertet werden. "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 entschieden, dass "die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren" sei", so Schellenberg weiter.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen