Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)
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Getränke-Industrie und Handel haben erweiterte Kennzeichnung bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen am Markt etabliert

(Berlin) - Erfolgreiche Umsetzung der Verbände-Initiative - Transparente Verbraucherin-formation mit breiter Marktabdeckung

Im Sommer 2016 hatten Getränke-Industrie und Han-del im Bundesumweltministerium eine Initiative zur freiwilligen zusätzlichen Kennzeichnung von gesetzlich bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen vor-gestellt - nun ziehen die Trägerverbände eine positive Bilanz. Ob Wasser, Bier oder Erfrischungsgetränke: Der Großteil der teilnehmenden Unternehmen hat die freiwillige Kennzeichnung komplett umgesetzt, die mehr Transparenz für die Ver-braucher schafft.

Der Kern der Initiative: Die Verbraucherinnen und Verbraucher finden auf den Etiketten gesetzlich bepfandeter Flaschen und Dosen der teilnehmenden Unternehmen nun-mehr die zusätzlichen Informationen "Einweg", "Pfand" sowie die Angabe der Pfand-höhe (0,25 Euro). Diese ergänzen das Pfandlogo der Deutschen Pfandsystem-Gesell-schaft (DPG), mit dem in Deutschland rechtskonform vertriebene pfandpflichtige Ein-weg-Getränkeverpackungen gekennzeichnet werden.

Die teilnehmenden Unternehmen, die gegenüber den Trägerverbänden eine förmliche Erklärung abgegeben haben, stehen laut einer unabhängigen Studie* inzwischen für ca. 86 Prozent des betreffenden Marktvolumens. Der Großteil hatte die Kennzeichnung be-reits Ende 2017 auf allen Verpackungen umgesetzt. Darüber hinaus setzen weitere Akteure eine Kennzeichnung im Sinne der Initiative um, die damit eine hohe Relevanz auszeichnet.
Unterstützt wird die Verbände-Initiative inzwischen von der Deutschen Pfandsystem-Gesellschaft (DPG), die den am DPG-System teilnehmenden Erstinverkehrbringern ausdrücklich eine entsprechende Verbraucherinformation empfiehlt.

Die Initiative wird von der Arbeitsgemeinschaft konsumenten- und ökologieorientierter Getränkeverpackungen e.V. (AKÖG), dem Bund Getränkeverpackungen der Zukunft (BGVZ), der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), dem Deutschen Brauer-Bund e.V. (DBB), dem Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) getragen.
*Quelle: Gutachten "Marktrelevanz der Initiative zur freiwilligen Zusatzkennzeichnung bepfandeter Ein-weg-Getränkeverpackungen - Stand 2017" der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM); Juni 2018. Die Prozentzahl zur Ermittlung der Marktrelevanz bezieht sich auf den Marktanteil in (Liter) bezogen auf den Gesamtmarkt bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen (qualifizierte Vorabschätzung zum Gesamtmarkt 2017 als aktuellste Datenbasis).

Unabhängig von der erfolgreich etablierten freiwilligen Kennzeichnung bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen treten ab 1. Januar 2019 neue gesetzliche Regelungen des Verpa-ckungsgesetzes zur Kennzeichnung im Handel in Kraft. Diese sehen für bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen sowie für Mehrweg-Getränkeverpackungen eine verpflichtende Kenn-zeichnung "EINWEG" bzw. "MEHRWEG" in der Verkaufsstelle vor.

Ansprechpartner der Trägerverbände:
Arbeitsgemeinschaft konsumenten- und ökologieorientierter Getränkeverpackungen e.V. (AKÖG) / Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)
Peter Feller, Geschäftsführer
E-Mail: pfeller@bve-online.de Telefon: 030-200 786 160

Bund Getränkeverpackungen der Zukunft (BGVZ)
Wolfgang Burgard, Geschäftsführer
E-Mail: wolfgang.burgard@bgvz.de Telefon: 030-859 946 280

Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB)
Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer
E-Mail: eichele@brauer-bund.de Telefon: 030-209 167 25

Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg)
Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
E-Mail: dgross@wafg.de Telefon: 030-259 258 0

Quelle und Kontaktadresse:
Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE) Kai Falk, Geschäftsführer Kommunikation Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 72 62 50-0, Fax: (030) 72 62 50-99

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