Pressemitteilung | Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
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GEW: „Kinderbetreuungskosten ab dem ersten Euro von der Steuer absetzen!“ / Bildungsgewerkschaft: Berufstätigkeit von Müttern unterstützen

(Frankfurt am Main) – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Regierungskoalition aufgefordert, sich bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten auf die Entlastung erwerbstätiger Eltern zu konzentrieren. „Kinderbetreuungskosten müssen ab dem ersten Euro absetzbar sein. Der Staat soll endlich alle Ausgaben steuermindernd berücksichtigen, die für die Ausübung der Berufstätigkeit zwingend notwendig sind - also nicht nur Arbeitsmittel, sondern auch Kinderbetreuungskosten“, sagte GEW-Vorstandsmitglied Anne Jenter heute (31. Januar 2006) in Frankfurt am Main mit Blick auf die Kabinettsentscheidung am Mittwoch (1. Februar 2006).

Die heutige, gut ausgebildete Frauengeneration werde nicht auf die Berufstätigkeit verzichten, sondern eher auf Kinder, betonte Jenter. Das Kinderbetreuungsangebot müsse dringend ausgebaut werden. Alle Angebote müssten für alle Kinder vom ersten Euro an steuerlich absetzbar sein. Die steuerliche Entlastung leiste einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Wenn Mütter erwerbstätig sein können, schiebe das Kinderarmut einen Riegel vor.

„Erwerbstätigkeit ist für viele Menschen attraktiv, wenn nicht ein Großteil des Verdienstes gleich wieder für Kinderbetreuungskosten draufgeht“, unterstrich Jenter. Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten verbessere für Alleinerziehende und Mütter nach der Elternzeit die Möglichkeit, erwerbstätig zu sein. „Eine moderne Familienpolitik stärkt die wirtschaftliche Situation von Frauen und setzt auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dafür brauchen wir ein modernes Steuersystem und keine altbackenen, historisch längst überholten Rezepte“, sagte das GEW-Vorstandsmitglied. Jenter wies ausdrücklich darauf hin, dass berufstätige Eltern nicht bevorzugt würden. Sie könnten lediglich - neben dem weiterhin bestehenden Steuerfreibetrag, in dem auch Kinderbetreuungskosten pauschal berücksichtigt werden - ihre erwerbsbedingt anfallenden Kinderbetreuungskosten absetzen. Eltern, die das klassische Rollenmodell leben, hätten keine berufsbedingten Kosten für Kinderbetreuung.

Einer „Einverdienerehe“ komme weiterhin der bestehende Steuerfreibetrag zugute. Außerdem profitierten Eltern mit nur einem Verdiener besonders vom Ehegattensplitting.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Ulf Roedde, Pressesprecher Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main Telefon: (069) 78973-0, Telefax: (069) 78973-201

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