GEW: Lehrkräfte brauchen Arbeitszimmer! / Steuerliche Abzugsfähigkeit für häusliche Arbeitszimmer erhalten
(Frankfurt am Main) - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Große Koalition aufgefordert, die steuerliche Abzugsfähigkeit häuslicher Arbeitszimmer für Lehrkräfte zu erhalten. Für Vor- und Nachbereitung des Unterrichts oder Korrekturarbeiten brauchen Lehrkräfte Arbeitszimmer. Die Schulen stellen keine Büros zur Verfügung. Deshalb ist das häusliche Arbeitszimmer für diese Arbeitnehmergruppe ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Wie andere Werbungskosten muss es auch weiterhin steuerlich absetzbar sein, sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne am 13. Dezember in Frankfurt am Main.
Er erinnerte daran, dass bereits jetzt nur bis zu 1.250 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden könnten. Die entstehenden Kosten lägen vielfach deutlich über dieser Kappungsgrenze.
Info: Die Große Koalition plant, die steuerliche Abzugsfähigkeit häuslicher Arbeitszimmer weitgehend zu streichen. Betroffen sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber kein geeignetes Arbeitszimmer zur Verfügung stellt, z.B. viele Sozialarbeiter, in der Weiterbildung Tätige, Wissenschaftler und Richter. Die GEW hat eine Unterschriftenaktion gegen diesen Teil der Koalitionsvereinbarung gestartet. Adressat ist Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD). Weitere Infos finden Sie unter: www.gew.de
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Ulf Roedde, Pressesprecher
Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 78973-0, Telefax: (069) 78973-201
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