Pressemitteilung | Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Anzeige

GEW: "Profitstreben darf Bildungsauftrag nicht verdrängen" / Bildungsgewerkschaft zur Anhörung des Referentenentwurfs für Kinderförderungsgesetz

(Frankfurt am Main/Berlin) - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) lehnt die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geplante Abschaffung der Vorschrift der Gemeinnützigkeit für Träger von Kindertageseinrichtungen ab. Dieses Ziel verfolge der am 8. April in der Anhörung im Familienministerium vorgelegte Referentenentwurf für ein Kinderförderungsgesetz (KiföG). "Die Streichung der Gemeinnützigkeits-Vorschrift ist eine radikale Kehrtwende in der Kinder- und Jugendhilfepolitik. Damit würde die Tür für gewerbliche Unternehmen im Bildungswesen weit geöffnet. Der Profit verdrängt den Bildungsauftrag", warnte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne am Dienstag in Frankfurt a.M.. Bislang gebe es einen gesellschaftlichen Konsens, dass Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern nicht in die Hand gewerblicher Betriebe gehöre.

"Mit ihrem Vorstoß setzt die Ministerin die Qualität der Kitas leichtfertig aufs Spiel. Die Betreiber gewerblicher Kindertagesstätten gefährden dieses erfolgreiche Konzept: Sie werden kostenintensive Bildung für die Reichen und billige Betreuung für die Armen anbieten", unterstrich Thöne.

"Offenbar traut die Ministerin den Landesministerien und kommunalen Jugendämtern nicht zu, das Kita-Ausbauprogramm bis zum Jahr 2013 zu schultern. Sie pflegt das alte, aber falsche Vorurteil, dass nur Wirtschaftsunternehmen in kurzer Zeit einen neuen Markt erobern können", sagte der GEW-Vorsitzende. Bisher teilten sich Staat, Kirchen und Wohlfahrtsverbände die Aufgabe von Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern - und zwar mit Erfolg.

"Die Ministerin täuscht die Öffentlichkeit, wenn sie als Beispiele für innovative Träger Betriebe anführt, die für die Kinder ihrer Mitarbeiter Plätze schaffen. Auch diese haben sich bisher problemlos an die Vorschrift der Gemeinnützigkeit gehalten. Jetzt geht es jedoch darum, einen profitablen Markt zu eröffnen - zulasten der Qualität des Angebots für die Kinder", sagte Thöne. Qualitätssicherung werde auf diesem Markt nicht mehr funktionieren. Erfahrungen aus der Altenpflege belegten dies.

Info: Ministerin von der Leyen lockt potenzielle gewerbliche Kita-Betreiber damit, dass diese nur einen "kalkulatorischen Eigenanteil" von fünf Prozent der Betriebskosten aufbringen müssten, dafür aber 20 Prozent der Kosten als Elternbeiträge kassieren. Den Rest zahlt der Staat. Dieses höchst profitable Geschäft wird nach Erfahrungen in allen anderen Ländern zu einer massiven Spaltung der Kita-Landschaft führen.

Grundsätzlich unterstützt die GEW das Gesetzesvorhaben, das Betreuungsangebot für Kinder, die jünger als drei Jahre sind, bis 2013 auf eine Quote von 35 Prozent anzuheben. Dafür stellt der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro bereit. Nach der fünfjährigen Aufbauperiode soll jedes Kind ab dem 1. August 2013 ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben. Die GEW schlägt vor, den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz auszuweiten, um Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Ulf Roedde, Pressesprecher Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main Telefon: (069) 78973-0, Telefax: (069) 78973-201

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige