Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Gewässerschutz hat Priorität

(Hennef) - Wie lassen sich Inhalte aus dem DWA-Regelwerk am besten umsetzen? Die GrundstücksentwässerungsTage der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) geben einen Überblick über den aktuellen rechtlichen und praxisbezogenen Stand zur Zulassung von Leichtflüssigkeitsabscheidern, zur Reduktion von Fremdwasser in Grundstücksleitungen mit Hilfe von Dränagen sowie zur Zustandserfassung, Bewertung und Sanierung von Grundstücksentwässerungen. Die Genehmigung von Entwässerungsanlagen, hier insbesondere mit Blick auf zu berücksichtigende Vorgaben und Normen sowie den Umgang mit Regenwasser, sind weitere Schwerpunkte der Veranstaltung. Der neue DWA-Kurs "Fachplaner*in Grundstücksentwässerung" wird vorgestellt. Auch die Themen Wasserrückhalt und Versickerung kommen zur Sprache. Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 190 "Qualifikation von Unternehmen für Arbeiten an der Grundstücksentwässerung" wird diskutiert.

Gewässer und Böden vor Verunreinigungen schützen

Grundstücksentwässerung ist jedoch keine rein technische Aufgabe, es geht auch um den Umweltschutz. Der Güteschutz Grundstücksentwässerung e. V. macht darauf aufmerksam, dass ein großer Teil der privaten Entwässerungsanlagen defekt sei, in die Leitungen also Fremdwasser eindringen oder aber Schmutzwasser auslaufen könne. Es reiche daher nicht, auf den "begründeten Verdachtsfall zu warten", sagt Dirk Bellinghausen, Leiter des Verbandes, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Qualität von Anlagen der Grundstücksentwässerung zu verbessern und Verunreinigungen von Grundwasser, Gewässern und Boden durch undichte oder schadhafte Abwasseranlagen entgegenzuwirken. Er fordert daher erneut eine rechtliche Regelung für den privaten Bereich, wie sie für das öffentliche Kanalsystem gilt.

Quelle und Kontaktadresse:
DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Alexandra Bartschat, Fachpresse Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Telefon: (02242) 8720, Fax: (02242) 872135

(mw)

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