Gewerbesteuer nicht wiederbeleben
(Berlin) - "Die Gewerbesteuer zu revitalisieren, wäre ein Fußtritt für den Mittelstand." So bewertete am 30. Juli in Berlin Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Überlegungen, künftig ertragsunabhängige Bestandteile wie Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten zu besteuern. Deswegen stimmt es zuversichtlich, wenn die Bundesregierung nach den massiven Protesten der Wirtschaft - einschließlich des HDE - offenbar nun davon Abstand nehmen wolle, so der HDE-Chef. So wolle die Bundesregierung am 13. August 2003 einen Gesetzentwurf zu Gewerbesteuer im Bundeskabinett beraten. Nach der Agenda 2010 soll die Gewerbesteuerreform zum 1. Januar 2004 in Kraft treten.
Wenzel lehnte den Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände ab: "Der Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände zur Gewerbesteuerreform ist aus Sicht des Einzelhandels nicht inakzeptabel. Eine mittelstandsfreundliche Politik setzt voraus, dass Maßnahmen unterbleiben, die sich gezielt gegen die Betriebe richten. Aber genau hierin liegt die Gefahr, die vom Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände ausgeht." Dieser sehe insbesondere die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch die volle Hinzurechnung aller Zinsen zum Gewerbeertrag, die Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Leasingraten in Höhe von 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter und 75 Prozent für Immobilien sowie die volle Hinzurechnung der Entgelte für die Überlassung anderer Wirtschaftsgüter zum Beispiel Sachdarlehen vor.
Der von den kommunalen Spitzenverbänden vorgesehene Freibetrag für die Überlassung der Wirtschaftsgüter sei lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Hinzu komme, dass der wenn auch leicht auf 25.000 Euro erhöhte Freibetrag mit zunehmendem Gewerbeertrag abgeschmolzen und der Staffeltarif für Personengesellschaften abgeschafft werden soll. Auch die pauschale Anrechnung sei vielfach kein Ausgleich. Sie gehe ins Leere, wenn kein einkommensteuerlicher Gewinn vorliege, auf den die Gewerbesteuer angerechnet werden könne. Zudem sei die Anrechnung in der Höhe auf das 1,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages begrenzt. Wenzel kritisierte, dass es für viele kleine und mittlere Unternehmen, die unter einer zu geringen Eigenkapitaldecke leiden, das Aus bedeute, wenn sie auch noch auf Fremdfinanzierungselemente Steuern bezahlen müssen. "Eine Schädigung der Basis wirtschaftlichen Wachstums kann nicht im Interesse der Politik und damit letztlich auch der Kommunen liegen", sagte der HDE-Hauptgeschäftsführer.
"Der vom HDE mitgetragene Vorschlag der Wirtschaft, den Kommunen ein Zuschlagsrecht auf Einkommen- und Körperschaftsteuer einzuräumen, wäre dagegen ein klares Signal für die Entbürokratisierung und Modernisierung des Steuerrechtes", so Wenzel. In den letzten Jahren seien die Weichen bereits in Richtung Abschaffung der Gewerbesteuer gestellt worden. Durch die Abschaffung der Lohnsummensteuer, der Gewerbekapitalsteuer und die Entlastungen bei der Gewerbeertragsteuer sei ein ökonomisch überzeugender Weg beschritten worden. Er würde einseitig zu Lasten der Unternehmen aufgekündigt, wenn die Gewerbesteuer durch die Hinzurechnung ausgebaut und zementiert würde.
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