Gewerbliche Ernährungsberatung in der Arztpraxis unter Kritik / BGH-Urteil leistet der Kommerzialisierung des Arztberufes Vorschub
(Leipzig) - Ein Arzt, der in den Räumen seiner Praxis eine gewerbliche Ernährungsberatung durchführt, handelt weder berufsrechtswidrig noch wettbewerbswidrig, wenn er diese Tätigkeit im Übrigen von seiner freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit in zeitlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht getrennt hält. Dies erklärten die Richter des Bundesgerichtshofes in ihrem Urteil vom 29. Mai 2008 (I ZR 75/05).
"Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht sehr bedauerlich", meint Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen "Unserer Auffassung nach wird bei der gewerblichen Ernährungsberatung in der Arztpraxis gezielt das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient für die gewerblichen Interessen genutzt." Es ist zu bezweifeln, dass der Verbraucher in einer Arztpraxis unterscheidet, ob er es mit einem Arzt oder einem gewerblichen Ernährungsberater zu tun hat. Die formale Trennung einer Beratung innerhalb und außerhalb der ärztlichen Tätigkeit wird sicherlich von den wenigsten Verbrauchern wahrgenommen. Wenn der Berater in den Praxisräumen als der dort praktizierende Arzt wiedererkannt wird, so besteht die Gefahr, dass seine Empfehlungen und Ratschläge unvoreingenommener und unkritischer von den Ratsuchenden aufgenommen werden, als von anderen nichtärztlichen Anbietern. "Der Blick auf die kommerzielle Ausrichtung der Beratertätigkeit wird somit verstellt ", kritisiert Wiesemann und fordert, die räumliche bzw. örtliche Trennung der gewerblichen und ärztlichen Tätigkeit eines Arztes in die berufsrechtlichen Bestimmungen aufzunehmen. Es ist zu befürchten, dass mit diesem Urteil eine bunt gemixte gewerbliche Beratungsvielfalt in die Arztpraxen Einzug hält und somit einer Kommerzialisierung des Arztberufes weiter Vorschub geleistet wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

