Gewerbsmäßige Sterbehilfe bestrafen, Pflegebedürftige stärken / bpa: Pflegekräfte sind keine Sterbehelfer
(Berlin) - "Gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen, ist richtig. Das begrüßen wir aus Sicht der Pflege ausdrücklich", so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung.
"Pflegekräfte helfen den Menschen beim Leben, aber nicht beim Suizid. Es ist weder die Aufgabe der Pflegekräfte noch der Pflegeeinrichtungen, Sterbehilfe zu leisten. Nichtsdestotrotz werden wir prüfen, welche Auswirkungen die vorgesehene Straffreiheit für nahestehende Personen auf die Pflege hat", so der bpa-Präsident. Denn Pflegebedürftige haben oft langjährige Vertrauensbeziehungen zu Pflegediensten und Pflegeheimen aufgebaut, die nicht gefährdet werden sollten. Pflegekräfte dürfen hier nicht in einen unlösbaren Konflikt gebracht werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle
Bernd Tews, Geschäftsführer
Friedrichstr. 148, 10117 Berlin
Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889
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