Pressemitteilung | Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)

Gewerkeübergreifendes Arbeiten / ZVEH und BIV Kälteanlagenbau unterzeichnen Vereinbarung / Bewährtes Abkommen von 1997 auf neusten Stand gebracht

(Frankfurt am Main) - Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) haben eine neue Vereinbarung zur Eintragung in die Handwerksrolle des jeweils anderen Gewerks nach § 7 a der Handwerksordnung (HwO) geschlossen. Darin sind auch die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für die auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Ausübungsberechtigung eindeutig definiert. Diese Vereinbarung ersetzt die Vorgängerversion aus dem Jahre 1997. Auf der Basis der damaligen Vereinbarung haben sich über 1.500 Betriebe der elektro- und informationstechnischen Handwerke eingeschränkt in die Handwerksrolle des Kälteanlagenbauerhandwerks eintragen lassen.

Das jetzt neu unterzeichnete Abkommen trägt den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung. So wurden die Qualifizierungsmaßnahmen auf den neusten Stand gebracht und an die veränderte Verordnungslage angepasst. Die Verbände einigten sich darauf, dass der Sachkundenachweis (Kältetechnik) neben den Anforderungen zur Eintragung in die Handwerksrolle (nach §7 HwO) auch die Zertifizierungsanforderungen nach der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung erfüllt. Dieser Nachweis ist von den E-Handwerksbetrieben zu erbringen.

Der ZVEH erkennt im Rahmen der Vereinbarung an, dass ein ausgebildeter Mechatroniker für Kältetechnik über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten einer Elektrofachkraft verfügt, um elektrische Gebrauchs- und Arbeitsgeräte der Kälte- und Klimatechnik zu errichten, in Betrieb zu nehmen und Instand zu halten. Die Eintragung nach § 7 a HwO in die Handwerksrolle des Elektrotechnikerhandwerks ist "beschränkt auf die wesentliche Tätigkeit der Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Gebrauchs- und Arbeitsgeräten der Kälte- und Klimatechnik. Diese Geräte dürfen an eine im Gebäude bereitgestellte und für die Geräte geeignete Verteilung angeschlossen, geprüft und in Betrieb genommen werden."

Die Vereinbarung wurde Ende November unterzeichnet und ersetzt die bisherige ab sofort.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) Petra Schmieder, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Lilienthalallee 4, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2477470, Telefax: (069) 24774719

(cl)

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