Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Gewerkschaften fordern gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro

(Berlin) - Die Delegierten des 18. DGB-Bundeskongresses haben sich mit überwältigender Mehrheit für einen gesetzlichen Mindestlohn von zunächst mindestens 7.50 Euro pro Stunde ausgesprochen. Tarifvertragliche Lösungen sollen Vorrang haben, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten dürfen.

Der DGB fordert daher eine gesetzliche Regelung, die ein branchenbezogenes Mindestentgelt auf der Grundlage von Tarifverträgen ermöglicht. Zusätzlich ist der gesetzliche Mindestlohn nach Auffassung des DGB als Auffanglinie nach unten erforderlich, falls tariflich ausgehandelte Löhne zu niedrig oder keine Tarifverträge möglich sind.

Hintergrund ist, dass etwa 2,5 Millionen Menschen in Deutschland zu Armutslöhnen arbeiten. „Armut darf nicht arm machen“, hatte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer den Delegierten vor der Abstimmung zugerufen. „Von Arbeit muss man leben können.“

Am Vormittag hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem DGB-Bundeskongress gesagt, dass sie offen für einen gesetzlichen Mindestlohn sei. Allerdings nicht in Höhe von 7,50 Euro. Sommer erinnerte die Bundeskanzlerin daran, dass Frankreich in Kürze den Mindestlohn auf über 8 Euro anheben werde. „Wir dürfen nicht den billigen Jakob in Europa machen

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Hilmar Höhn, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060324

(sk)

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