GEZ-Gebühr für PC mit Internetanschluss / Sachsens Verbraucherschützer warnen vor betrügerischen Rechnungen
(Leipzig) - Viele besorgte Verbraucher wenden sich derzeit an Sachsens Verbraucherschützer. Sie haben per E-Mail eine Aufforderung von der GEZ erhalten, 445,99 Euro zu zahlen. Das sei das Entgelt für die seit 1. Januar 2007 neu eingeführte Rundfunkgebühr für internetfähige PC. Außerdem enthalte die Rechnung einen Zuschlag, der durch das nicht rechtzeitige Anmelden der Internetverbindung entstanden sei.
Da derzeit ohnehin landauf landab viel Unmut aber auch viel Unkenntnis über die neue PC-Gebühr herrscht, versuchen hier ganz offensichtlich Betrüger diese Unsicherheit auszunutzen.
Bei diesen E-Mails handelt es sich um eine Fälschung, die auf den ersten Blick kaum erkennbar ist, so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. Denn immerhin werden täuschend echt nicht nur das Logo der GEZ, sondern auch ein GEZ-Copyright verwendet sowie Aufsichtsrat und Handelsregister-Nr. genannt.
Verbraucher, die diese Mails erhalten, werden gewarnt, diese unechten GEZ-Rechnungen zu öffnen, um zu vermeiden, dass sich dadurch auf dem PC Programme installieren, die Unbefugten die Möglichkeit eröffnen, auf den eigenen Rechner zuzugreifen. Generell ist es wichtig, bei derart verdächtigen Mails oder Mailanhängen unbekannter Absender diese nicht zu öffnen.
Wer Fragen zu GEZ-Gebühren, insbesondere der neu eingeführten Gebühr hat, sollte sich am besten direkt an die GEZ wenden, da die Verbraucherzentrale zu öffentlich-rechtlichen Gebühren keine Beratung anbietet. Fest steht, dass Verbraucher in den meisten Fällen von der neuen PC-Gebühr ohnehin nicht betroffen sind.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 6888080, Telefax: (0341) 6892826
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