Pressemitteilung | Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB)

GFB für leistungsgerechte Verteilung der Finanzmittel

(Unterhaching) - Von einer sinnvollen und leistungsgerechten Verteilung der Finanzmittel ist das deutsche Gesundheitssystem weit entfernt. Dies zeigt sich aktuell in der ungleichen Verteilung der Honorare der ambulanten Versorgung infolge des Trennungsfaktors zwischen Haus- und Fachärzten. Dem angeforderten Honorar des hausärztlichen Versorgungsbereichs stehen ständig zunehmende und dringend notwendige fachärztliche Leistungen sowie ein wachsender Investitionsstau der fachärztlichen Praxen gegenüber. Rigide Honorarzuteilungen aufgrund fehlerhafter Honorarzuordnungen zu den ambulanten Leistungssektoren sind nicht Ziel führend. Sie führen eher zu fehlerhaften und ungerechtfertigten Finanzströmen und gehen zu Lasten der Patienten.

Seit 2009 wird die Gesamtvergütung auf der Basis morbiditätsbedingter Behandlungsbedarfe versorgungsbereichsübergreifend ermittelt. Das im Bewertungsausschuss vereinbarte Formelwerk zur Trennung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Vergütungsanteil hat dazu geführt, dass der hausärztliche, auf der Basis des EBM zu berechnende Vergütungsanspruch in den meisten Kassenärztlichen Vereinigungen erheblich über dem tatsächlichen Behandlungsbedarf liegt. In entsprechendem Umfang hat sich im fachärztlichen Versorgungsbereich eine Unterfinanzierung von durchschnittlich 20 Prozent entwickelt, die unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und gesetzlicher Zuwachsbegrenzung die regionalen Vereinbarungen einer morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen nicht mehr ausreichend berücksichtigt.

In der vorgesehenen Verteilung der morbiditätsgestützten Gesamtvergütung für 2012 sieht die GFB eine Gefährdung der ordnungsgemäßen fachärztlichen Versorgung. "Eine Fortsetzung dieses Verteilungsprinzips wird die bereits bestehende Fehlentwicklung nicht ausgeschöpfter Honorare des hausärztlichen Versorgungsbereichs und des Mangels an Finanzmitteln für die fachärztliche Versorgung weiter verstärken", so Dr. med. Siegfried Götte, Präsident der GFB. Die den Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem GKV‐VStG übertragene Regelungskompetenz der Honorarverteilung lässt vor dem Hintergrund der zentral vorgegebenen Fehlsteuerung keine sachgerechten Lösungen erwarten. Die GFB richtet sich ausdrücklich nicht gegen den im SGB V verankerten Schutz des hausärztlichen Gesamtvergütungsanteils, sondern fordert eine am Versorgungsbedarf ausgerichtete ausreichende Vergütung fachärztlicher Leistungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) Pressestelle Prager Str. 1, 82008 Unterhaching Telefon: (0172) 8502909, Telefax: (0172)

(cl)

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