Pressemitteilung | Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS)

Glasfaserausbau bis ins Gebäude nicht künstlich verteuern (#glasfaserausbau)

(Bonn) - Verband spricht sich für stabile Entgelte für die "letzte Meile" im Kupferanschlussnetz aus.

Ein langfristig verlässlicher Ordnungsrahmen ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für den weiteren Auf- und Ausbau von Glasfasernetzen, die bis mindestens in die Gebäude (Fiber to the Building/Home, FttB/H) reichen. Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS), dessen fast 130 Mitgliedsunternehmen über 70 Prozent aller deutschen FttB/H-Kunden versorgen und rund zwei Millionen Wohn- und Geschäftseinheiten direkt mit Glasfaser angeschlossen haben, spricht sich für stabile Entgelte für die sogenannten letzte Meile im Kupferanschlussnetz der Telekom aus.

Die Bundesnetzagentur hatte in dieser Woche ihren Konsultationsentwurf zur Höhe der monatlichen Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) ab 1. Juli 2019 vorgelegt. Danach sollen in den kommenden drei Jahren die monatlichen Entgelte für die Hauptverteiler-TAL 11,19 Euro (und damit 1,17 Euro beziehungsweise 11,6 Prozent mehr als bislang) und für die Kabelverzweiger-TAL 7,05 Euro (und damit 0,28 Euro bzw. 4,1 Prozent mehr als bislang) betragen. Die Telekom hatte in ihrem Entgelt-Antrag sogar 12,10 bzw. 8,18 Euro gefordert.

"Der regulierte Preis für die letzte Meile hat für den Glasfaserausbau in Deutschland eine wichtige Signalfunktion", erläutert BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. "Er muss einerseits so hoch sein, dass er Anreize für die Errichtung eigener FttB/H-Netze liefert. Ist der TAL-Preis zu niedrig ist, wäre das Anmieten der Telekom-Infrastruktur auch langfristig günstiger als der Aufbau eines eigenen Netzes." Allerdings darf das Entgelt für die Teilnehmeranschlussleitung nach Auffassung des BUGLAS auch nicht so hoch sein, dass den Unternehmen, die Glasfaser im Telekom-Netz dort ausbauen, wo sich bis in die Gebäude reichende Glasfasernetze heute noch nicht rechnen, über Gebühr Investitionsmittel entzogen werden. "Der zwingend notwendige Glasfaserausbau ist angesichts der nötigen Refinanzierungszeiten kein Sprint, sondern eher ein Marathonlauf", so Heer weiter. "Insofern müssen die regulierten Entgelte für die letzte Meile Planungssicherheit bieten und langfristig stabil sein." Der BUGLAS spricht sich daher seit seiner Gründung vor zehn Jahren für einen entsprechenden langfristig verlässlichen Rahmen aus.

"Die jetzt von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Entgelte werden diesen wirtschaftlichen Notwendigkeiten des Glasfaserausbaus nicht gerecht, da nun zusätzliche Millionenbeträge für das längst abgeschriebene Telekom-Netz bezahlt werden müssen, die dann im Glasfaserausbau fehlen", wertet der BUGLAS-Geschäftsführer. "Das vom Regulierer verwendete Kostenmodell zur Ermittlung des TAL-Preises 'bestraft' alle die Unternehmen, die eigene FttB/H-Netze errichten und erfolgreich vermarkten, dazu parallel aber auch in anderen Gebieten im Telekom-Netz Glasfaser ausrollen: Zum einen verteilt es die von der Telekom angegebenen rein kalkulatorischen Kosten ihres Netzes auf die Anzahl der geschalteten Teilnehmeranschlussleitungen. Wenn also ein Unternehmen einen Kunden von einer Telekom-TAL auf einen eigenen FTTB/H-Anschluss migriert, führt dies aufgrund der sinkenden Zahl der geschalteten TALs ceteris paribus zu einem höheren Entgelt." Daraus ergebe sich zudem auch der aus ökonomischer Sicht ziemlich einmalige Sachverhalt, dass ein Unternehmen ein anderes dafür subventionieren müsse, dass es im Wettbewerb erfolgreich ist und ihm Kunden hat abnehmen können.

Zum zweiten, erklärt Heer, würden vom Regulierer auch die steigenden Tiefbaupreise berücksichtigt. "Das heißt, dass ein Unternehmen, das FttB/H ausbaut und dafür angesichts der knappen Ressourcen in der Bauwirtschaft ohnehin schon hohe Baukosten zu tragen hat, diese Knappheit mit dem gestiegenen TAL-Entgelt ein zweites Mal bezahlen muss. Und dies, obwohl das Kupfernetz im Kostenmodell ja nur rein theoretisch neu errichtet wird, faktisch aber kein Neubau stattfindet." Der BUGLAS lehnt daher die vom Regulierer für die kommenden drei Jahre vorgeschlagenen Entgelte ab. Zudem spricht er sich vor diesem Hintergrund dafür aus, das von der Bundesnetzagentur verwendete Kostenmodell entsprechend sachgerecht anzupassen. "Die zugrunde gelegten Wiederbeschaffungswerte sind um die Preissteigerungsfaktoren zu bereinigen, die durch den ja auch politisch gewünschten FttB/H-Ausbau rein rechnerisch verursacht werden", so Heer abschließend. "Der von der Bundesregierung gewollte 'Infrastrukturwechsel hin zur Glasfaser' darf nicht regulierungsinduziert unnötig erschwert und verteuert werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS) Pressestelle Eduard-Pflüger-Str. 58, 53113 Bonn Telefon: (0228) 909045-10, Fax: (0228) 909045-88

(sf)

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