Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Glasfasernetze: Kosten für Ausbau fair verteilen

Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlicht Stellungnahme zu geplanten Änderungen im Telekommunikationsgesetz. Deutschland hängt beim Ausbau der Glasfaserinfrastruktur hinterher. Die Bundesregierung möchte den Ausbau nun beschleunigen. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung hat dafür in einem Eckpunktepapier Änderungsvorschläge zum Telekommunikationsgesetz veröffentlicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt eine Beschleunigung im Glasfaserausbau, fordert jedoch eine faire Verteilung der Ausbaukosten.

Verbraucher:innen sollten flächendeckend Zugang zu schnellem Internet haben. Dafür ist ein Ausbau der Glasfaserinfrastruktur unerlässlich. Die Europäische Kommission hat das Ziel vorgegeben, bis 2030 Glaserfaser flächendeckend auszurollen. Für Deutschland scheint dies in weiter Ferne zu sein. Die Bundesregierung möchte nun im Eiltempo zahlreiche Änderungen zur Beschleunigung auf den Weg bringen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt einen schnelleren Glasfaserausbau. Allerdings darf eine Beschleunigung nicht allein auf Kosten der Verbraucher:innen gehen.

Verbraucher:innen finanzieren bereits jetzt einen großen Teil der Umstellung auf moderne Glasfaserleitungen. Sie sollten nicht noch stärker finanziell durch den Ausbau belastet werden. Bei einem einheitlichen Netzausbau im gesamten Wohngebäude muss außerdem sichergestellt werden, dass einzelne Mieter:innen weiter ihren Internetanbieter frei wählen können.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert unter anderem:

● Abschaffung des Glasfaserbereitstellungsentgelts: Gebäudeeigentümer sollten an Kosten des Glasfaserausbaus fair beteiligt werden, Mieter:innen sollten nicht unverhältnismäßig belastet werden

● Sicherstellung der Anbieterwahlfreiheit: Vollausbau der Glasfasernetze in einem Gebäude darf nicht zu einer Beschränkung der Anbieterauswahl für einzelne Mieter:innen führen

● Stärkung des Wettbewerbs: Abschaffung der Konzernklausel darf nicht zu Machtmissbrauch einzelner Unternehmen und damit mittelbar zur finanziellen Mehrbelastung von Verbraucher:innen führen

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000

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