Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle
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Gleichbehandlung privater Pflegedienste auch in Sachsen-Anhalt durchgesetzt

(Berlin) - Letzter Vergleich mit AOK und IKK führt zur bundesweiten Gleichbehandlung der privaten Pflegedienste mit den Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände. Ein jahrelanger Streit zwischen den privaten Pflegediensten und den Krankenkassen AOK und IKK ist beendet. Die verbandlich organisierten privaten Pflegedienste in Sachsen-Anhalt erhalten nun die gleiche Vergütung in der häuslichen Krankenpflege wie die Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände. Das sieht ein Vergleichsvertrag vor, der auf Initiative des Bundesverbandes privater Anbieter soziale Dienste (bpa) mit anwaltlicher Unterstützung – auch im Auftrag der anderen privaten Verbände – mit der AOK und der IKK ausgehandelt wurde.

Dem vorausgegangen waren Absenkungen der Vergütung für die ambulanten Dienste im Jahr 2000 und im Jahr 2001. Mit dieser um 11 bis 15 Prozent niedrigeren Vergütung gegenüber den Wohlfahrtsverbänden wollten sich die Mitglieder des bpa nicht abfinden, zumal sie auch trotz Unterstützung etlicher Landtagsabgeordneter einen Sinneswandel bei der AOK und IKK nicht erreichen konnten.

„Die privaten Pflegedienste konnten nicht nachvollziehen, wieso ihre Vergütung für eine Behandlungspflege nur 2,81 Euro beträgt, wohingegen die Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände für die gleiche Leistung 4,35 Euro erhalten“, so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa. Das haben insbesondere die bpa- und einige bad-Dienste nicht akzeptiert und 2001 eine Klage beim Sozialgericht Magdeburg eingereicht. Nach intensiven Bemühungen des bpa, neben der juristischen Klärung im Jahr 2003 ein Mediationsverfahren einzuleiten und ab Januar 2004 eine Schiedsperson im SGB V zu benennen, konnte jetzt eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.

So erhalten die privaten ambulanten Dienste ab sofort annähernd – und ab 1. Oktober 2004 vollständig – die gleiche Vergütung wie die Sozialstationen der Wohlfahrt. Für die klagenden Dienste wird es für die Rücknahme der Klage eine Ausgleichszahlung geben. Das Verhandlungsergebnis ist für die privaten Dienste ein Erfolg, denn nun wird endlich auch in Sachsen-Anhalt gleiches Geld für gleiche Leistung gezahlt und der diskriminierenden Schlechterstellung der privaten Dienste – und damit deren Patienten – ein Ende gesetzt.

„Mit der Einigung in Sachsen-Anhalt ist es dem bpa nach den letzten Vergleichen in Thüringen und dem Saarland gelungen, in allen Bundesländern die Gleichbehandlung durchzusetzen“, so Bernd Tews abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

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