Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

Gleichbehandlungsgesetz kollidiert mit Presse- und Rundfunkfreiheit / Appell an Bundesrat: Ausnahmeregelung für Medien im AGG

(Berlin) - Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger und privaten Rundfunkanbieter unterstützen die Kritik des Bundesrates an den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Darüber hinaus müssten für Beschäftigungsverhältnisse in den Medien die gleichen Ausnahmeregelungen wie für die Kirchen und Religionsgemeinschaften geschaffen werden, forderten am 14. Juni 2006 Vertreter von Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR ) und Verband privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT). Als Tendenzunternehmen müssten auch die Medien das Recht haben, Bewerber aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen abzulehnen, erklärten die Verbände. Die bisherigen Entwürfe des Gesetzes sehen eine eindeutige Ausnahmeregelung bisher nur für Religionsgemeinschaften vor.

Die Presse- und Rundfunkfreiheit schütze, so die Verbände, das Recht des Verlegers und des Rundfunkanbieters, die Tendenz – die politische/publizistische Grundlinie - seines Unternehmens festzulegen. Dies sei vom Bundesverfassungsgericht bereits 1979 festgestellt und seither vom Gesetzgeber in den entsprechenden Fällen immer berücksichtigt worden.

BDZV, VDZ, APR und VPRT hatten von Anfang an eine Ausweitung der berechtigten Privilegierung der Kirchen auf die übrigen Tendenzunternehmen in Deutschland gefordert. "Es ist nicht zumutbar, wenn der Arbeitgeber eines Tendenzunternehmens vor Gericht nachweisen muss, dass er mit dem Bewerber die grundsätzliche Haltung seines Unternehmens nicht verwirklichen kann", sagte ein Vertreter der Medienverbände. Ein Ausnahmetatbestand müsse daher auch für Unternehmen gelten, die unmittelbar oder überwiegend Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen.

Pressekontakt:

VDZ: Stefan Michalk, Tel./Fax: (030) 726298-162/ -161
E-Mail: s.michalk@vdz

BDZV: Hans-Joachim Fuhrmann, Tel./Fax: (030) 726298-210/ -217,
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

VPRT: Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel./Fax: (030) 39880-101/ -148,
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de

APR: Dr. Stephan Ory, Tel./Fax: (06806) 9202-92/ -94
E-Mail: apr@privatfunk.de

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), Haus der Presse Stefan Michalk, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-103

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