Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland

„Gleichstellung der Mieter nicht mehr gegeben“ / Haus & Grund kritisiert BGH-Urteil zu Verzugszinsen bei rückwirkender Mieterhöhung

(Berlin) - Das am 30. Mai veröffentlichte Urteil des Bundsgerichtshofes (BGH) zu der Frage nach Fälligkeit von Verzugszinsen bei rückwirkenden Mieterhöhungen (VIII ZR 94/04 vom 4. Mai 2005) trifft bei der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund auf Unverständnis. Einmal mehr habe der BGH einseitig die Rechte für Mieter gestärkt.

Nach Ansicht der Richter tritt die Pflicht zur Bezahlung der erhöhten Miete zwar rückwirkend ein. Durch Rechtskraft des Urteils werden aber nur der Differenzbetrag fällig, jedoch keine Verzugszinsen.

„Nach dieser Entscheidung ist der Ehrliche der Dumme“, kritisiert Rechtanwalt Kai H. Warnecke, Mietrechtsexperte bei Haus & Grund. Denn belohnt werden mit diesem Urteil die Mieter, die durch eine Verweigerung zur Zustimmung der Mieterhöhung nicht für den von ihnen verschuldeten Verzug haften. Diese können sich sogar über Jahre – bis zur Rechtskraft eines Urteils – ein kostenloses Darlehen bei ihrem Vermieter erschleichen. „Damit ist eine Gleichstellung des Mieters, der sich freiwillig mit der Mieterhöhung einverstanden erklärt hat, und des Mieters, der dazu zunächst verurteilt werden muss, nicht mehr gegeben“, unterstreicht Warnecke.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: 030/20216-0, Telefax: 030/20216-555

NEWS TEILEN: