Gleichstellungsgebot: Waffendienst für Frauen
(Bonn) - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet am Dienstag, 11. Januar 2000, darüber, ob die deutschen Rechtsvorschriften, wonach Frauen in der Bundeswehr nur im Sanitäts- und Militärmusikdienst verwendet werden dürfen, gegen das Gleichstellungsgebot der EU verstoßen.
Im zur Entscheidung anstehenden Fall war der Klägerin Tanja Kreil die Einstellung als Elektronikerin verwehrt worden. Der Deutsche Bundeswehr-Verband unterstützt die Klage der jungen Frau.
Der Vorsitzende des Verbandes, Oberst Bernhard Gertz, der bei der Urteilsverkündung in Luxemburg anwesend sein wird, erwartet eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Gertz: "Das Gutachten des Generalanwalts führt im Wesentlichen aus, dass die nationale Einschränkung bei der Verwendung von Frauen in der Bundeswehr gegen die EU-Richtlinie zur Gleichstellung von Mann und Frau verstößt."
Gertz sieht Handlungsbedarf für den Bundestag: "Es ist überfällig, Frauen auf freiwilliger Basis in allen Bereichen der Bundeswehr zuzulassen. Dazu muss man nicht einmal das Grundgesetz ändern, sondern sich nur auf eine Auslegung des Artikels 12 a Abs. 4 Seite 2 verständigen, die das Frauenbild von Elisabeth Schwarzhaupt von 1956 endgültig zu Grabe trägt."
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