Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Glückwunsch, Frau Zypries! / vzbv begrüßt Eckpunktekatalog für ein neues Versicherungsrecht / "Einstieg in eine neue Ära"

(Berlin) - Im Versicherungsrecht ist ein Ende der Benachteiligung der Verbraucher in Sicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den heute von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Eckpunktekatalog als "Einstieg in eine neue Versicherungsära" bezeichnet. "Über-, Unter- und Fehlversicherungen der Bundesbürger mit erheblichen gesamtwirtschaftlichen Folgekosten könnten bald ein Ende haben", so vzbv-Vorstand Edda Müller. Der Katalog liefere die notwendigen Regelungen, um mit der durch Intransparenz und Fehlanreize gekennzeichneten Versicherungspraxis zu brechen.

Rechte und Pflichten zwischen Versicherern und Versicherten sind im gültigen, fast 100 Jahre alten Versicherungsvertragsrecht ungleich zu Lasten der Versicherten verteilt. Das Ergebnis: Die meisten Bürger haben Versicherungen, die sie nicht brauchen oder die bei existenzbedrohenden Schadensfällen nicht zahlen. Ohne eine Reform des Versicherungsvertragsrechts würden mit der geforderten Zunahme der Eigenverantwortung der Verbraucher die sozialen und wirtschaftlichen Folgen eines unzureichenden Versicherungsschutzes noch weiter verstärkt. "Der heute vorgelegte Eckpunktekatalog enthält unsere zentralen Forderungen und schafft die notwendigen Regeln, um gegenzusteuern", so Edda Müller. Schade nur, dass die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist bis 2008 voll ausgeschöpft wird. "Der Katalog muss so schnell wie möglich Realität werden."

Aus Sicht der Verbraucher wird sich das Versicherungsvertragsrecht in vielen Punkten entscheidend verbessern:

So sollen mit dem Wegfall des so genannten Policenmodells die Verbraucher in Zukunft nicht mehr die Katze im Sack kaufen müssen, sondern vor Vertragsabschluss die notwendigen Vertragsbestimmungen erhalten. Des Weiteren stellt das Bundesjustizministerium klar, dass die Versicherer gravierende Deckungslücken des angebotenen Versicherungsschutzes künftig von sich aus offenbaren müssen. Andernfalls entstehen Schadensersatzpflichten. Darüber hinaus können alle Versicherungsverträge, unabhängig vom Vertriebsweg und ohne Angabe von Gründen, widerrufen werden. Die Frist von zwei Wochen (30 Tage bei Lebensversicherungen) beginnt erst nach Übermittlung sämtlicher Vertragsbedingungen.

Für mehr Wettbewerb und weniger Verluste durch vorzeitige Vertragsauflösung werden die Neuregelungen zu den Abschluss- und Vertriebskosten sorgen: Die Abschlusskosten der Versicherungen werden analog zur Riester-Rente künftig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt, die Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten ist offen zu legen. Wer zudem in einem laufenden Vertragsjahr aus dem Vertrag aussteigt, muss nur den entsprechenden Anteil der Jahresprämie entrichten. Darüber hinaus wird bei Lebensversicherungen ein Anspruch auf Überschussbeteiligung als Regelfall verankert, stille Reserven müssen offen gelegt werden. Mehr Transparenz, etwa durch eine obligatorische realistische Modellrechnung, wird es auch beim Leistungsangebot geben. Zu mehr Rechtssicherheit zu Gunsten der Verbraucher führt, dass die Versicherungsnehmer bei Antragstellung künftig nur noch diejenigen Gefahrumstände anzugeben haben, nach denen der Versicherer ausdrücklich fragt. Hervorzuheben ist abschließend der Wegfall der Klagefrist, nach der ein Versicherungsnehmer seine Ansprüche verliert, wenn er gegen eine Zahlungsablehnung nicht binnen eines halben Jahres gerichtlich vorgeht.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

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