Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)
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GOÄ muss flexibel bleiben

(Wiesbaden) – Die GOÄ muss auch weiterhin flexibel bleiben und darf nicht noch weiter an die rigide Kassengebührenordnung angenähert werden, warnt der Berufsverband Deutscher Internisten. Eine Begrenzung des Steigerungsfaktors auf den zweifachen Satz wäre ein weiterer Schritt hin zu einer fatalen Nivellierung der Versicherungslandschaft und hätte für die Ärzte, aber auch für die privaten Krankenversicherer (PKV) üble Auswirkungen.

Die verdeckten Bestrebungen einiger privaten Krankenversicherer, den Steigerungsfaktor der GOÄ auf den 2,0-fachen Satz zu beschränken, hält BDI Präsident Dr. Wolfgang Wesiack für ein Eigentor. Damit würden die Grenzen zwischen privater und der gesetzlicher Krankenversicherung weiter verwischt und der Weg zur Abschaffung der PKV geebnet.

Aus ärztlicher Sicht muss es laut Wesiack weiterhin möglich sein, die Behandlung nach Schwierigkeit zu differenzieren. Wenn den Ärzten auch die letzte Möglichkeit beschnitten würde, leistungsorientiert abzurechnen, könne das für etliche Kliniken und Praxen sowie deren Mitarbeiter spürbare wirtschaftliche Folgen haben. Der Dirigismus der gesetzlichen Krankenversicherung dürfe nicht noch weiter auf die PKV übertragen werden, warnt der BDI-Präsident. Wenn sich diese Entwicklung fortsetze, hätten auch die Ärzte keine Möglichkeit mehr, die Vorteile einer privaten Krankenversicherung herauszustellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: 0611/18133-0, Telefax: 0611/18133-50

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