Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

GOÄ-Novellierung / BDI kritisiert: Die Informationspolitik der BÄK bleibt undurchsichtig

(Wiesbaden) - Der Berufsverband Deutscher Internisten e. V. (BDI) hat mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass das Verbändegespräch der Bundesärztekammer zur GOÄ am 11. Mai 2016 nach wie vor nur mit einigen wenigen Verbänden durchgeführt wird.

"Die BÄK hat wiederum eine Möglichkeit ausgelassen, möglichst alle Berufsverbände von Beginn an in die neue Novellierung der GOÄ mit einzubeziehen", stellt Dr. Spies, Präsident des BDI, enttäuscht fest. Die BÄK bleibt bei ihrer Politik, die zu beteiligenden Verbände unterschiedlich zu informieren.

Das Interview von Professor Montgomery in der Ärztezeitung vom 6. Mai 2016, hat zudem mehr zur Verwirrung als zur Aufklärung der geplanten Vorgehensweise beigetragen. Den Verbänden wurde bisher stets mitgeteilt, dass eine bisherige Vorlage zur GOÄ, die im März vom Vorstand der BÄK abgelehnt wurde, nicht mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) abgestimmt sei. Nunmehr ist jedoch die Rede, dass die Gespräche mit den Verbänden auf Grundlage eines mit dem BMG abgestimmten Entwurfstandes der Leistungslegenden erfolgen sollen. "Auf welcher Ausgangslage die Beratungen stattfinden sollen, ist für die Verbände weiterhin unklar", kritisiert Dr. Spies.

Der BDI steht für die Verhandlungen über die Legenden und Bewertungen für die Kapitel der Inneren Medizin selbstverständlich zur Verfügung. Das darf aber nicht nach dem Motto "weiter so" der BÄK geschehen. Der BDI fordert die BÄK auf, die Legenden und Bewertungen zunächst nur mit den Berufsverbänden und Fachgesellschaften abzustimmen. In der jetzigen Situation ist es wichtig, in einem ersten Schritt ein von der gesamten Ärzteschaft konsentierten Entwurf zur GOÄneu zu erarbeiten. Erst danach kann ein unter der Ärzteschaft abgestimmter Entwurf dem BMG vorgelegt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50

(dw)

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