Pressemitteilung | Virchowbund - Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
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Gräbt PKV ambulanter Versorgung das Wasser ab?

(Berlin) – Zu möglichen Absichten der Privaten Krankenversicherungen (PKV), die Honorare im ambulanten Bereich zu beschneiden, erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Maximilian Zollner: „Das ist ein immer wieder auftretender und daher durchsichtiger Versuch, die Diskussion um Ärzte-Honorare auf eine sehr volkstümliche Weise in eine falsche Richtung lenken zu wollen. Dabei werden Falschaussagen bewusst in Kauf genommen. Denn Ärzte rechnen nicht ‚einen vielfachen Kassen-Satz‘ ab, sondern nach einer amtlichen Gebürenordnung, die einen Steigerungssatz von eins bis 3,5 zulässt. Dadurch wird die Komplexität des jeweiligen Behandlungsfalls abgebildet. Ein mehr als 2,3facher Satz muss zudem ausführlich begründet werden und wird nur in Ausnahmefällen abgerechnet; die Regel ist der 2,3fache Satz. Die zu Grunde liegende Gebührenordnung ist seit dem Jahre 1982 in großen Teilen unverändert. Die PKV soll einen Lebensbereich nennen, in dem es seit über 20 Jahren keine nennenswerten Preissteigerungen gegeben hat.

Die Private Krankenversicherung als ein wichtiger und verantwortlicher Teil des Gesundheitswesens soll erklären, wie sie sich mit einer solchen Diskussion die ambulante Versorgung in der Zukunft vorstellt. Denn bislang warb die PKV mit einer besseren Versorgungsleistung; mit ihren populistischen Vorschlägen beschneidet sie sich ihres wichtigsten Argumentes, nämlich der Abgrenzung zur gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Bereich.

Zudem liegt ein mögliches Kostenproblem der PKV nicht im Bereich der ambulanten Versorgung, sondern eher bei den Krankenhauskosten.“

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Geschäftsstelle Berlin Chausseestr. 119 b, 10115 Berlin Telefon: 030/2852690, Telefax: 030/28526915

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