Graffiti: Haus & Grund begrüßt Entscheidung des Bundestages / „Rechtsprechung entscheidet über den Erfolg“
(Berlin) - Nach der heutigen (17. Juni) Entscheidung des Bundestages für eine Verschärfung des Strafrechts für Graffiti-Sprayer begrüßt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund die neue Regelung, sieht aber auch noch Optimierungsbedarf. „Die Entscheidung geht in die richtige Richtung, obwohl einige Fragen offen bleiben“, lautet die Einschätzung von Haus & Grund-Generalsekretär Dr. Andreas Stücke.
Die Formulierung zum Straftatbestand der Sachbeschädigung im Gesetz hätte konkreter ausfallen können. „Grundsätzlich sollte derjenige bestraft werden, der das Erscheinungsbild fremden Eigentums ohne Zustimmung des Eigentümers verändert“, untermauert Andreas Stücke die Position von Haus & Grund. Ob dies mit der Gesetzesänderung erreicht werden könne, werde die künftige Rechtsprechung erweisen.
Den privaten Hauseigentümern entsteht jährlich ein Schaden durch Graffiti in Höhe von 250 Millionen Euro.
Quelle und Kontaktadresse:
Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: 030/20216-0, Telefax: 030/20216-555
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