Grauen Kapitalmarkt präventiv regulieren / Stellungnahme des vzbv zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes
(Berlin) - Verbraucherinnen und Verbraucher verlieren immer wieder hohe Summen auf dem Grauen Kapitalmarkt. Als Reaktion auf die jüngste Pleite des Containeranbieters P&R will die Bundesregierung nun den Anlegerschutz verbessern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürwortet in seiner Stellungnahme den vorliegenden Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (AnlSchStG) - und schlägt weitere Maßnahmen zum präventiven Schutz von Verbrauchern vor.
Zu begrüßen sind insbesondere:
- Das Verbot von Blindpool-Konstruktionen.
- Die Ausweitung der Prüfungsmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Die Einführung verpflichtender Mittelverwendungskontrollen durch unabhängige Dritte bei Direktinvestments oder bei Mehrebenenmodellen.
Die wichtigsten zusätzlichen Maßnahmen sind:
- Ein Verbot des aktiven Vertriebs oder zumindest die Einführung einer materiellen Prospektprüfung durch die BaFin für Publikums-AIF und Vermögensanlagen.
- Die Abschaffung der Prospektausnahme für Schwarmfinanzierungen und eine Überarbeitung des Ausnahmetatbestands für Genossenschaften, bei der insbesondere die Rolle und Aufgaben der Prüfverbände kritisch evaluiert wird.
- Eine Umkehrung der Beweislast innerhalb von Beratungs- und Vermittlungsverträgen, verbunden mit einer Verlängerung der Verjährungsfristen bei Beratungs- und Prospektfehlern auf 20 Jahre sowie einer Erhöhung der Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflicht bei Vermittlern.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressestelle
Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin
Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218
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