Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Green – Card – Konzept: Abgestimmte Integrationspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden unverzichtbar

(Berlin) - "Die von dem "Green-Card" – Vorschlag der Bundesregierung ausgelöste neue Debatte um ein Einwanderungsgesetz ist trotz richtiger Ansätze unbefriedigend", kritisierte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, heute in Berlin. Der Mangel: "Die Frage der Integration von Zuwanderern wird leider völlig ausgeklammert."



Die Kritik der Kommunen: "Die Zuwanderungspolitik muss endlich mit einer abgestimmten Integrationspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden verbunden werden. Darüber wird aber überhaupt nicht gesprochen. Wenn ein Einwanderungsgesetz kommt, muss es jedoch zugleich ein Integrationsförderungskonzept geben. Dies sind zwei Seiten derselben Medaille", fordert Dr. Gerd Landsberg.



Er verwies auf die Tatsache, dass die Arbeitslosigkeit unter Ausländern im Jahr 1998 20 % betrug, während die Quote 1980 noch bei 5 % lag. Die Zahl der Ausländer stieg im gleichen Zeitraum von 4,5 auf 7,3 Mio. Dies zeige die Notwendigkeiten von weiteren Integrationsmaßnahmen.



Der DStGB schlage vor, bereits jetzt ein flächendeckendes und systematisches Programm zur Integration von Neuankömmlingen zu installieren. Ziel müsse es sein, dass die eingereisten Ausländer möglichst schnell auf eigenen Füßen stehen und sich in der deutschen Gesellschaft zurecht finden. Die finanzielle Verantwortung dafür müsse bei Bund und Ländern liegen. Die Städte und Gemeinden seien für Gespräche über ihre Beteiligung an der Durchführung eines solchen Programms offen. Dr. Gerd Landsberg: "Durch den Plan zur Anwerbung von 20.000 IT-Experten und ihrer Familien ist dieser Vorschlag besonders aktuell".



Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verweist als Vorbild auf die Niederlande. Dort bieten die Gemeinden den Neuankömmlingen ein Eingliederungsprogramm an. Die Neuankömmlinge sind verpflichtet, sich für dieses Programm anzumelden. Das Gesetz enthält auch eine Weiterleitung zu arbeitsvermittelnden Stellen oder weiterführendem Unterricht. Die Aufgabenverteilung zwischen den Gemeinden und dem Staat wurde eindeutig geregelt. Die Durchführung liegt in erster Linie in den Händen der Gemeinden. Der Staat hingegen trägt die Verantwortung für den inhaltlichen und finanziellen Rahmen der neuen Eingliederungspolitik.

Quelle und Kontaktadresse:
Quelle: DStGB

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