Pressemitteilung | Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Große Koalition - kleiner Wurf! / Bauindustrie NRW zum Bundesratsbeschluss des Planungsbeschleunigungsgesetzes

(Düsseldorf) - "Dieses Planungsbeschleunigungsgesetz enttäuscht bislang. Große Erwartungen führen zu kleinen Ergebnissen. Die versprochene Beschleunigung endet jäh auf dem Standstreifen", so Prof. Beate Wiemann, Hauptgeschäftsführerin des Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen zum heute vom Bundesrat beschlossenen Planungsbeschleunigungsgesetz.

Aus Sicht der Bauindustrie Nordrhein-Westfalen stellt dessen derzeitige Version allenfalls einen ersten wichtigen Schritt dar. Insbesondere bei Ersatzneubauten von Autobahnbrücken und bei der Verkürzung des Rechtsweges werden offensichtliche Beschleunigungspotentiale jedoch ungenutzt liegengelassen.

Prof. Beate Wiemann: "Wer eine alte Brücke abbricht und durch eine neue an gleicher Stelle ersetzt, braucht damit auch in Zukunft ein vollständiges Planfeststellungsverfahren. Das gehört abgeschafft. Ansonsten produzieren wir noch mehr Stau, Umweltbelastungen und Kosten."

Die nordrhein-westfälische Bauindustrie plädiert stattdessen dafür, häufiger sogenannte Plangenehmigungsverfahren zu nutzen.

Darüber hinaus fordert die Bauindustrie eine Verkürzung des Rechtsweges auf die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes in erster und letzter Instanz. Dies gilt für Schienenbauprojekte der Deutschen Bahn bereits heute.

"Wie wollen Sie dem Bürger im Stau auf den Autobahnen heute noch erklären, dass nichts passiert, weil immer wieder neue Klageverfahren das Projekt um fünf Jahre verzögern?", fragt Prof. Beate Wiemann. "Ich erwarte hier mehr Mut und Entschlossenheit von der Politik. Dann könnten wir schneller planen und bauen und den Stau reduzieren."

Die Bauindustrie sieht auf europäischer Ebene zudem eine rechtssichere Wiedereinführung der materiellen Präklusion als dringend notwendig an. Wer den Rechtsweg beschreitet, nur um das Bauvorhaben zu verzögern, muss von unanfechtbarem Baurecht ausgebremst werden. So könne man den Missbrauch bei Klagen gegen Infrastrukturvorhaben wirksam einschränken.

Die aktuell im Gesetz vorgesehene vorläufige Genehmigung von vorbereitenden Arbeiten und die Beauftragung eines Projektmanagers, der die zuständigen Behörden bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens unterstützt, sieht die Bauindustrie hingegen grundsätzlich positiv. Gleiches gilt für die Verpflichtung der Vorhabenträger, alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen und damit von der Praxis wegzukommen, Unterlagen noch mit der Post zu verschicken.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V. Tobias Siewert, Leiter, Politik und Presse Uhlandstr. 56, 40237 Düsseldorf Telefon: (0211) 67030, Fax: (0211) 674303

(rs)

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