Große Resonanz auf iGZ-Informationsveranstaltung / Kurzarbeitergeld schützt vor Kündigung
(Hannover) - Die Resonanz ist enorm und der Informationsbedarf zum Thema Kurzarbeitergeld (KUG) in der Zeitarbeitsbranche offenbar sehr groß: Auf einen vollbesetzten Saal blickte Referent Jürgen Rode, Vertreter der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit (BA) am Dienstagabend (16. Dezember 2008) in Hannover.
"Die vierte Veranstaltung in fünf Wochen", resümierte denn auch Georg Sommer, stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), zufrieden die Veranstaltungsreihe, die der iGZ seinen Mitgliedsunternehmen seit der KUG-Einführung am 5. November 2008 anbietet. Ergänzt wurde das Informationsangebot durch RA Stefan Sudmann, Referat Arbeits- und Tarifrecht in der iGZ-Bundesgeschäftsstelle, sowie durch Dr. Klaus Enders, Leiter des iGZ-Arbeitskreises Arbeitsmarkt und Integration. Nach der Begrüßung durch die iGZ-Landesbeauftragte für Niedersachsen, Frauke Schacht, erläuterte der Referent eingangs, das KUG in der Zeitarbeitsbranche sei eingeführt worden, um bei gleichzeitigem Wegfall des Lohnanspruchs Entlassungen zu verhindern. Voraussetzung sei allerdings, dass der Arbeitsausfall überraschend, konjunkturell bedingt und über einen längeren Zeitraum von mehr als drei Monaten zu erwarten sei. "Wichtig", so Rode, ist auch, dass es keine kurzfristigen alternativen Einsatzmöglichkeiten in andere Branchen, auch nicht nach Teilnahme an zumutbaren Fortbildungsmaßnahmen gibt".
Die Gewährung von KUG beginne jeweils ab Arbeitsausfall und laufe über die Dauer der geltenden Bezugsfrist. Basis sei die Prognose der Unternehmen, wie lange mit dem Arbeitsausfall gerechnet werde. Georg Sommer erinnerte in diesem Zusammenhang, dass eine falsche Prognose keine finanziellen Folgen habe. Es bestehe aber die Nachweispflicht, fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten für die nächsten sechs Monate zu erbringen. Bei anderen Ursachen müsse laut Rode nachgewiesen werden, dass eine nicht nur kurzfristige Minderauslastung vorliege.
Stefan Sudmann sprach schließlich das Problem unterschiedlicher Branchenkunden an. Der Referent empfahl, auch die Abgegrenztheit der branchenbezogenen Kapazitäten nachzuweisen. Wer also beispielsweise 30 Beschäftigte über längere Zeit in der Automobilindustrie beschäftige, könne Kurzarbeitergeld für diese 30 Zeitarbeitnehmer beantragen, wenn sie von der Kundenfirma zum Zeitarbeitsunternehmen zurückgeschickt werden und keine Aussicht auf anderweitige Vermittlung existiere. "Für beide Seiten ist das alles noch Neuland", appellierte Jürgen Rode, alle offenen Fragen der Zeitarbeitsbranche wie auch der Agentur für Arbeit gemeinsam zu beantworten.
Zu guter Letzt erläuterte er noch kurz die Voraussetzungen für Arbeitnehmer, um KUG zu beziehen. Rode unterstrich, das Zeitarbeitsunternehmen müsse mit dem Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld vereinbaren - Rechtsgrundlage sei der Einzelarbeitsvertrag. Zur Vereinfachung und Institutionalisierung dieses Verfahrens regte Bettina Schiller, iGZ-Landesbeauftragte in Bremen, an, das Thema Kurzarbeitergeld in die laufenden Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften aufzunehmen, um sie als Klausel in künftige Tarifverträge mit aufzunehmen. Abschließend informierte Rode noch über die Fristen - ab 1. Januar 2009 verlängert sich die mögliche KUG-Bezugsfrist auf 18 Monate.
"Es ist ein bemerkenswertes Zeichen, dass Kurzarbeitergeld jetzt auch in der Zeitarbeit normal wird und demonstriert, die Zeitarbeit ist wiederum ein Stück weit wie jeder andere Branche geworden", zog RA Werner Stolz, iGZ-Bundesgeschäftsführer, ein positives Fazit und kündigte die Fortsetzung der Veranstaltungsreihe im Januar in Hamburg an.
Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Wolfram Linke, Leiter, Presse
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