Großer Lauschangriff auf Anwälte gescheitert
(Berlin) - Mit großer Genugtuung nimmt der Deutsche Anwaltverein (DAV) zur Kenntnis, dass offenkundig die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, den Großen Lauschangriff auf Berufsgeheimnisträger, wie Rechtsanwälte, Ärzte, Priester und Journalisten nicht ermöglichen will. Damit sei eine Forderung des DAV erfüllt. Dies sei richtig, da der Staat kein Recht habe, sich in das Vertrauensverhältnis zwischen Anwälten und Mandanten einzumischen. Zeugnisverweigerungsberechtigte Berufe müssen von Lauschangriffen ausgenommen werden, damit ratsuchende Menschen in dieser Gesellschaft eine letzte Rückzugsmöglichkeit haben. Bei den Diskussionen sei es allein um die Rechte der Mandanten, um die Erhaltung von Bürgerrechten gegangen.
"Die Anwaltschaft wird den Gesetzgebungsprozess aber aufmerksam verfolgen. Ein Lauschangriff ist immer ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre und zwar unabhängig davon, ob Anwälte oder Bürger betroffen sind. Ein solcher Eingriff muss immer verhältnismäßig sein," so Rechtsanwalt und Notar Eberhard Kempf, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV. Die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit wird die Anwaltschaft im Gesetzgebungsprozess überwachen und die Erfahrungen aus der Praxis in der Diskussion mit einbringen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190
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