Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Großer Lauschangriff auf Berufsgeheimnisträger erfolgreich abgewehrt

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat am 22.9.04 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung) beschlossen. Die Forderungen des Deutschen Steuerberaterverbandes in seiner Stellungnahme vom 21.7.04 (R 08/04) zum Verbot der akustischen Wohnraumüberwachung bei Berufsgeheimnisträgern im Sinne des § 53 StPO (wie z.B. Steuerberater, Notare, Ärzte, Anwälte, Journalisten) wurden erfüllt. Damit ist das Abhören von Berufsgeheimnisträgern zur Erlangung von Beweisen für ein Strafverfahren gegen Dritte nicht möglich. Es sei denn, der Berufsgeheimnisträger ist selbst einer Beteiligung, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig.

Der Regierungsentwurf gestattet das Abhören und Aufzeichnen des "in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochenen Wortes" künftig nur noch unter Einhaltung folgender Kriterien: Es müssen Tatsachen vorliegen, die den Verdacht begründen, dass eine besonders schwere Straftat begangen oder versucht worden sei, die Tat muss auch im Einzelfall besonders schwer wiegen und es müssen tatsächliche Anhaltspunkte für den Erfolg der Maßnahme vorliegen. Des Weiteren muss die Ermittlung auf anderer Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos sein. Im Übrigen verschärft der Entwurf die Pflicht zur Benachrichtigung der betroffenen Personen, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.

Der Bundestag wird sich voraussichtlich Ende 2004 mit dem Gesetzesentwurf befassen. Die Regelungen sollen zum 1.7.05 in Kraft treten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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