Grundlegende Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe unverzichtbar
(Berlin) - Der Sozialausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) erneuerte seine Forderung nach einem Bundesleistungsgesetz für alle arbeitsfähigen Erwerbslosen. Der Ausschuss wertete die Vorschläge der Hartz-Kommission als Schritt in die richtige Richtung. Die Einbeziehung von bis zu 900.000 erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern in das neue Arbeitslosengeld II, die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen sowie die Schaffung von Job-Centern finden die grundsätzliche Unterstützung des Ausschusses, erklärte am 15. Oktober der Vorsitzende, Bürgermeister Manfred Uedelhoven, Troisdorf, anlässlich der Ausschusssitzung in Moers.
Das neue Arbeitslosengeld II muss nach Auffassung des Ausschusses so ausgestaltet werden,
- das alle Personen zwischen 15 und 65 Jahren einbezogen werden, die arbeitslos und nicht dauerhaft erwerbsunfähig sind,
- das die Leistungen zwar bedürftigkeitsabhängig, aber nicht befristet sind,
- das die Leistungsbezieher in die gesetzliche Renten- , Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden,
- das eine ergänzende Inanspruchnahme der Sozialhilfe ausgeschlossen wird.
Die Zuständigkeit für das Leistungsrecht muss beim Bund liegen,
betonte der zuständige Beigeordnete des DStGB, Uwe Lübking. Er erteilte damit allen Vorschlägen eine strikte Absage, die Aufgabe den Kreisen und kreisfreien Städten zu übertragen. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sei eine Bundesaufgabe und dabei müsse es, so Lübking auch bleiben. Eine Übertragung auf die Kommunen würde demgegenüber den Trend der Kommunalisierung der Arbeitslosigkeit verstärken, erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen, insbesondere aber die Problemlagen in Kommunen und Regionen mit großen Strukturproblemen weiter verschärfen.
Die notwendigen Reformen müssen nach Auffassung des Ausschusses zu einer Verbesserung und Effizienssteigerung für die Betroffenen und damit zu einer deutlichen Entlastung der kommunalen
Haushalte führen.
Der Ausschuss mahnte die konkrete Mitwirkung an der Errichtung der neuen Job-Center an. Aufgrund des vorhandenen Know-hows in den Kommunen, z.B. bei den unterschiedlichen Beratungsdiensten, aber auch mit Blick auf Zuständigkeiten im Bereich der Kindertagesstätten forderte der Ausschuss eine verbindliche Beteiligung der Kommunen beim Aufbau der Job-Center. Anderenfalls gehe die Kompetenz der Sozialämter verloren, stellte Uedelhoven fest. Notwendig seien nach seiner Auffassung Kooperationsverträge zwischen den unterschiedlichen Akteuren. Im Übrigen seien die Jobcenter flächendeckend einzurichten. Nach Auffassung des Ausschusses sind in Deutschland rund 500 Jobcenter notwendig.
Der Ausschuss warnte vor der Illusion, die Umsetzung der neuen Ansätze sei ohne zusätzliche finanzielle Mittel zu bewerkstelligen. Wenn bisher ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes bis zu 700 Arbeitslose betreuen muss und der Fallmanager im Jobcenter zukünftig für 100 zuständig sein soll, wird dies notwendigerweise zusätzliche Mittel erfordern.
Eine verbesserte Vermittlung schafft darüber hinaus nicht die notwendigen neuen Arbeitsplätze. Voraussetzung für den Abbau der Massenarbeitslosigkeit ist eine Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs-, Wirtschafts- und Steuerpolitik, die für ausreichende Arbeitsplätze sorgt, betonte Lübking. Dazu gehöre auch eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage. Wenn Kommunen wieder investieren, stärke dies den Arbeitsmarkt.
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